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Keine Einigung beim Urheberrecht

Die EU-Organe haben sich bei der letzten Trilog-Sitzung des Jahres nicht auf eine gemeinsame Position bei der Reform des Urheberrechts einigen können. Das berichten mehrere österreichische Medien übereinstimmend.

Österreich, das aktuell noch die Ratspräsidentschaft innehat, hatte das ehrgeizige Ziel ausgegeben, bis zum Ende des Jahres eine Einigung zu erzielen. Doch nach der Sitzung am Donnerstag, in der EU-Kommission, Rat und Parlamentgemeinsam verhandeln und die eigentlich die letzte Verhandlung zum Urheberrecht sein sollte, verkündete Kulturminister und amtierender EU-Ratsvorsitzender Gernot Blümel (ÖVP), dass „der heutige Trilog keine Einigung gebracht hat“. 

Große Streitpunkte sind nach wie vor Artikel 11 und 13. Mit dem Leistungsschutzrecht (Art. 11) wollen die Presseverleger eine angemessene Vergütung für die Online-Nutzung ihrer Inhalte durchsetzen (z.B. Ausschnitte bei Google-Suchergebnissen, Link-Vorschauen in sozialen Netzwerken), die Plattformregulierung (Art. 13) wird unter dem Stichwort Upload-Filter diskutiert.

Gemeinsam mit dem europäischen Verlegerverband FEP hat sich der Börsenverein in dieser Woche noch einmal in aller Dringlichkeit mit seinen wichtigsten Forderungen, u.a. zu der vorgesehenen Regelung zur Wiederherstellung der Verlegerbeteiligung in Verwertungsgesellschaften, an die Verhandlungsführer im Trilog gewandt.

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