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Kaum Privatsphäre beim digitalen Lesen

Wer auf E-Books umsteigt, gibt viel seiner Privatsphäre auf, meldet die Electronic Frontier Foundation (EFF). Die US-Nichtregierungsorganisation, die sich für Rechte der Verbraucher im Informationszeitalter einsetzt, hat ermittelt, inwieweit E-Book-Shops das Leseverhalten ihrer Nutzer aufzeichnen. 
Untersucht wurden die Geschäftsbedingungen der größten E-Reading-Plattformen in den USA, darunter auch die in Deutschland aktiven Unternehmen Google Books, Amazon Kindle, Kobo, Sony und Adobe.

Die Ergebnisse in Kurzfassung (hier im Original):

  • Die Suchanfragen der Nutzer werden offenbar in allen E-Book-Shops festgehalten und – vermutlich auch analysiert. Beim Bibliotheksanbieter OverDrive und auf dem Server von Adobe werden Suchanfragen der Nutzer dagegen nicht gespeichert. 
  • Die von den Shops angebotene Cloud-Funktion (Synchronisation des Lesefortschritts und der Notizen über mehrere Geräte) heißt umgekehrt auch, dass die Anbieter festhalten (und analysieren) können, welche Seiten man zuletzt gelesen hat, welche Textpassagen man markiert und welche Notizen man gesetzt hat. 
  • Diese Informationen können den Geschäftsbedingungen zufolge nicht nur für unternehmensinterne Zwecke genutzt werden, sondern auch an Gesetzeshüter sowie (zumindest bei Kobo und Sony) an vertrauenswürdige Dritte weitergegeben werden (etwa an Zeitschriftenverlage, deren Inhalte abonniert wurden). Die Weitergabe von Informationen dürfe (außer bei Google) auch ohne Einverständnis der Nutzer erfolgen.

Das Fazit von EFF: „In fast allen Fällen gibt man beim Lesen von E-Books mehr Privatsphäre auf als beim Stöbern in einer stationären Buchhandlung oder Bibliothek oder beim Lesen eines gedruckten Buches in den eigenen vier Wänden.“

Kommentare

6 Kommentare zu "Kaum Privatsphäre beim digitalen Lesen"

  1. Und, was stört mich das? Ok, natürlich ist es für die interessant, was man liest, ich glaube aber kaum, dass damit meine Privatsphäre angegriffen wird, denn meine Person dürfte denen völlig schnuppe sein. Es geht um Verkaufserfolge, für die eben jedes Mittel genutzt wird. Wenn wir mal weniger Zeitung lesen und uns mit unserem „eingebautem Computer“ beschäftigen, kurz gesagt das Hirn einschalten, kämen wir vielleicht selbst darau. Einen „Aha-Effekt“ löst das jedenfalls bei mir nicht aus, ich lese, was ich will und bisher hat sich darüber keiner beschwert. Also …?

  2. Sind ja nur oberschlaue hier am Start. Dass z.B. der dritte Punkt nicht selbstverständlich (und auch nicht technisch bedingt) ist, fällt Euch schon gar nicht mehr auf vor lauter Hahnenkamm, was?

  3. „Kaum Privatsphäre beim Kauf von Pornoheften im Kiosk.“ Daten werden unfreiwillig an den/die Verkäufer/in weitergegeben und per Überwachungskamera dauerhaft gespeichert.

  4. Man mag es nicht glauben – aber macht man in ein ausgeliehenes Buch ein Eselsohr oder eine Notiz, kann das danach *jeder* sehen, der das Buch nach einem in die Hand nimmt. Selbst in 100 Jahren noch. Skandalös.

    • Und? Steht auf jeder umgeknickten Ecke Dein Name? Haben die Verleiher finanzielle Vorteile aus diesem Wissen? Kopf anschlaten vor dem nächsten polemischen Posting!

  5. Chräcker Heller | 22. August 2013 um 12:42 | Antworten

    Ah, es ist wieder Sommer, diese Nachricht kommt wieder hoch. Dabei ist es immer und überall so: gebe ich einem Unternehmen Daten… dann gebe ich denen die Daten. (Wahnsinn, oder?) – Gebe ich Unternehmen keine Daten, dann gebe ich, aufgepast, ihm keine Daten. Das gilt auch bei eReader. Bei manchen Reader geht beides, bei manchen kann man nicht mal Daten weitergeben. Die Wahl hat aber immer der Leser. Das Fazit „…in fast allen Fällen“ bedeutet doch nur: in fast allen Fällen, wo man Daten weiter gibt, gibt man diese weiter. Hui, auf zum nächsten Nachrichtenloch, wo wir diese Erkentnis wieder präsentiert bekommen.

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