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Hilfe vom Anti-Piraterie-Verein

Im Kampf gegen Piraten verbündet sich der Börsenverein mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Verlage können zunächst testweise bis Ende 2013 die Leistungen der GVU in Anspruch nehmen, bevor sie mit jährlicher Kündigungsfrist Mitglied werden können.
Die Kooperation sei am Mittwoch dieser Woche vom Verleger-Ausschuss des Börsenvereins einstimmig angenommen worden, schreibt der Branchenverband. Die wichtigsten Infos:
Warum kooperiert der Börsenverein mit der GVU?
Die eigenen Ressourcen reichten nicht aus, um eine frühzeitige, intensive und flächendeckende Bekämpfung illegaler Anbieter deutschsprachiger Verlagsinhalte zu gewährleisten, erklärt der Verband. Die Zahl der professionellen Websites, auf denen deutschsprachige Verlagserzeugnisse urheberrechtswidrig angeboten und dadurch Werbe- oder Endkundeneinnahmen in Millionenhöhe erzielt würden, wachse. Beim Börsenverein gingen täglich Hinweise von Mitgliedsverlagen ein, deren Titel widerrechtlich auf derartigen Plattformen angeboten würden. Neben den Einnahmeverlusten drohe eine „sukzessive Entwertung der kreativen Leistung in der öffentlichen Wahrnehmung“.
Was macht die GVU?
Die GVU arbeitet bislang für die Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft. Dabei erhält sie von den jeweiligen Rechteinhabern das Mandat, in ihrem Namen zu handeln und initiiert Strafverfahren gegen rechtsverletzende Internetdienste. Das Team der GVU, so der Börsenverein, beobachte die Piraterie-Szene, identifiziere illegale Angebote und analysiere diese nach Qualität, Quantität, Auffindbarkeit und dem Zeitpunkt,  zu dem die  illegalen Kopien auf einschlägigen Plattformen erstmalig auftauchten.
Wie unterscheidet sich die GVU von anderen Anbietern, die für Verlage Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen überwachen?
Die GVU geht laut Börsenverein nicht gegen Endnutzer vor, die z.B. in Tauschbörsen über ihre IP-Adresse identifizierbar sind. Auch Notice-and-Take-Down-Nachrichten würden von der GVU nicht versandt. Stattdessen setze die GVU eine Ebene höher an und konzentriere sich auf Release-Gruppen (konspirativ organisierte Gruppierungen, die Raubkopien erstellen und als erste verbreiten) und digitale Hehler (auf die Verbreitung der unautorisierten Kopien spezialisiert).
Warum strafrechtliche statt zivilrechtliche Verfolgung?
Der „Arm der Strafverfolgungsbehörden“ reiche weiter, da Durchsuchungen und Beschlagnahmen nur so durchgeführt werden könnten. Zudem hätten strafrechtliche Sanktionen eine stark abschreckende Wirkung.
Was kostet das den Verlag?
Verlage und Börsenverein sollen gemeinsam einen Mindestbeitrag von 100.000 Euro (netto) pro Jahr aufbringen. Erst wenn eine ausreichende Anzahl von Verlagen die GVU beauftragt, kommt eine Testphase zustande, in der der Beitragsanteil der Verlage je nach eigenem Umsatz zwischen 250 und 10.000 Euro liegt. Gegen Ende der Testphase werden die teilnehmenden Verlage vom Börsenverein befragt, ob sie an einer Umwandlung der Testmitgliedschaft in eine (jährlich kündbare) Dauermitgliedschaft interessiert sind.
Weitere Infos in einem PDF-Dokument sowie in der Rechtsabteilung des Börsenvereins, Tel. 069 / 1306-314, rechtsabteilung@boev.de.

Kommentare

3 Kommentare zu "Hilfe vom Anti-Piraterie-Verein"

  1. Und? Wenn man nach einem Jahr mal nachfragen darf: Wann kommt denn jetzt der Anti-Piraterie-Hammer? Zittern die bösen Buben und Mädchen schon? Bin ich zu ungeduldig?

  2. Sollten diese Maßnahmen was bringen – ich möchte es gar nicht ausschließen -, dürfte es noch eine längere Weile dauern. Einstweilen bleibt unverständlich, warum der Börsenverein die einzige Methode, die zur Zeit auf diesem Gebiet überhaupt nennenswerte Erfolge zeitigt, aktiv diskreditiert: das Notice-and-Takedown-Verfahren. Mit welcher Begründung? Im PDF steht: „Manche besonders ausgeklügelten Betreiber haben ihren Service jedoch so programmiert, dass die offiziell „gelöschten“ Links sofort automatisch wieder hochgeladen werden. Der Effekt eines Notice-and-take-down-Verfahrens ist in
    diesen Fällen gleich null.“ – Ich täte mir so viel leichter die Argumentation zu verstehen, wenn sie denn mit Beispielen versehen wäre. Mir fällt im Buchbereich ein einziges ein: der Komplex library.nu/ifile.it – der aber nicht mehr aktiv ist. Wenn mir jemand ein anderes relevantes Beispiel für das vom Börsenverein Behauptete nennen kann, lerne ich gerne dazu.

    Einstweilen bleibt das Notice-and-Takedown-Verfahren das erste Mittel der Wahl, und da sollte der Börsenverein doch eigentlich froh sein, dass es überhaupt ein effektives Mittel gegen Buchpiraterie gibt und dass die deutschen Verlage allmählich verstehen, um was es sich dabei überhaupt handelt. Ausgeklügelte verbale Nebelgranaten sind da wenig hilfreich.

  3. „Die eigenen Ressourcen reichten nicht aus, um eine frühzeitige, intensive und flächendeckende Bekämpfung illegaler Anbieter deutschsprachiger Verlagsinhalte zu gewährleisten, erklärt der Verband.“

    Dummerweise die der GVU aber auch nicht, wie die fortgesetzte Existenz riesiger Piraterie-Portale bei jenen Medien beweist, die die GVU bereits abdeckt. Aber vielleicht springt bei der Allianz ja ein schönes Märchenbuch raus. Und eine Dose Beruhigungspillen für alle.

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