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Geoblocking: Buchhändler fordern Ausnahme für E-Books

Für die Branche hat sich vor einigen Wochen die nächste gesetzespolitische Baustelle aufgetan: E-Books sollen nun doch unter die neue Geoblocking-Verordnung der EU fallen. Die European and International Booksellers Federation (EIBF) protestiert mit einer Online-Petition dagegen.

Darin ruft der Buchhändlerverband die EU dazu auf, den Buchhandel „nicht aus dem Geschäft mit E-Books zu drängen und ein reichhaltiges und vielfältiges E-Book Angebot für europäische Verbraucher zu bewahren“.

Hintergrund ist ein Passus in der geplanten Geoblocking-Verordnung der EU, nach dem die Anbieter künftig einen EU-weiten Zugang zu ihrem Angebot schaffen müssen. Das übergeordnete Ziel: Die EU-Bürger sollen durch diese Öffnung der digitalen Märkte (Initiative „Digitaler Binnenmarkt“) stärker vom Online-Handel profitieren.

Im ersten Entwurf waren urheberrechtlich geschützte Werke wie E-Books und Musik noch von der geplanten Neuregelung ausgenommen, jetzt sind sie doch aufgenommen worden. Der Aufruf der EIBF: „Buchhändler fordern den Rat und die Europäische Kommission dazu auf, deren ursprüngliche Nichtaufnahme mit 5-jähriger Überprüfungsklausel zu verteidigen.“

Zwar sei der Buchhandel an grenzüberschreitendem Handel interessiert, jedoch benötigten Buchhändler mehr Zeit, um die Verbrauchernachfrage einzuschätzen und technische Probleme zu lösen. EIBF-Co-Präsident Jean-Luc Treutenaere: „Diese neuen Beschränkungen werden erhebliche Kosten für Buchhändler nach sich ziehen. Einige Händler werden schlichtweg aufhören E-Books zu verkaufen, da dies zu teuer ist. Andere werden finanzielle Entscheidungen treffen müssen, zulasten ihres Angebotes und ihrer Kunden.“ Die Folge: Der Buchhandel würden zugunsten internationaler, nicht-europäischer Plattformen verdrängt.

Hier geht es zur Petition der EIBF

Auch der Börsenverein und die französischen Verbände der Buchverlage SNE, des Buchhandels SLF und der Kulturmedien SDLC haben sich vor kurzem auf den Buchtagen in einer gemeinsamen „Berliner Erklärung“ für die Herausnahme urheberrechtlich geschützter Inhalte aus der geplanten Geoblocking-Verordnung ausgesprochen, mit ähnlicher Argumentation: „Nach jetzigem Stand der Verordnung müssten Buchhändler jeden Kunden in Europa gleichermaßen beliefern, was hohe Investitionen erfordern würde, die in Bezug auf die Marktgröße und die grenzüberschreitende Nachfrage nach E-Books unverhältnismäßig wären. Damit würde man letztlich den großen Plattformen das Feld überlassen.“

Digitaler Binnenmarkt: Die virtuellen Grenzen sollen fallen

Im Mai 2015 hat die Europäische Kommission angekündigt, einen digitalen Binnenmarkt schaffen zu wollen, um den grenzüberschreitenden Handel in der EU zu erleichtern. Das heißt: Die Grenzen im klassischen Online-Handel sollen weitgehend fallen. Verbraucher, die Waren oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Staat kaufen, dürften nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen diskriminiert werden, hieß es dazu von der Kommission.

Dazu braucht es etliche gesetzliche Neuregelungen. Insgesamt 16 Maß­nahmenpakete wurden geschnürt, die jetzt nach und nach durch die europäischen Instanzen gehen.

Mit dabei ist auch die Reform des Urheberrechts. Der entsprechende Richtlinienentwurf, der im Herbst 2016 vorgestellt worden ist, sieht unter anderem auch explizit nationalen Spielraum vor für eine Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften. Im November 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Reprobel-Urteil entschieden, dass Verlage keinen Anspruch auf Nutzungsvergütungen haben, da sie keine Rechteinhaber seien. Infolgedessen kippte auch der Bundesgerichtshof im Vogel-Urteil die bisherige Ausschüttungspraxis.

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