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Genossen gehen vor Gericht

Die buchhändlerische Genossenschaft eBuch macht ernst: War die von Amazon und Bastei Lübbe durchgeführte Gratis-Aktion Download der Kindle-App plus „Illuminati“-E-Book ein Verstoß gegen die Preisbindung? Die gerichtliche Klärung dieser Frage werden die Genossen am heutigen Donnerstag einleiten.

Die eBuch hatte in der vergangenen Woche Amazon und Bastei Lübbe von ihren Preisbindungswächtern, der Berliner Kanzlei Nieding, Ehrlinger, Marquard, abmahnen lassen, da die Aktion nach Meinung der Allianz klar gegen §3 der Buchpreisbindung verstoßen habe. Amazon und Bastei Lübbe haben das zurückgewiesen (hier mehr). „Jeweils mit dem Hinweis, zum einen seien E-Books keine Bücher, zum anderen sei auch das Verschenken eines Buches kein Verstoß gegen §3“, konstatiert die eBuch.

Das erste Gegenargument sei schnell widerlegt: „Die Tatsache, dass die Branche sich bislang offenbar in völliger Einigkeit an die von den Verlagen festgesetzten E-Book-Preise gehalten hat“, belege „eindrucksvoll, dass eben diese Branche E-Books schon immer als Bücher betrachtet hat, es ist uns kein Fall bekannt – bei immerhin bislang vermutlich 50 bis 100 Mio verkauften E-Books – bei dem versucht worden wäre, von diesem Preis um einen gewissen Rabatt nach unten abzuweichen“, betonen die Genossen. „So fand man den betroffenen Titel auch während der Gratis-Aktionszeit in der Referenzdatenbank des VLB mit seinem richtigen Preis und dem wohlbekannten roten Referenzhäkchen, das ihn als gebundenen Preis und damit der Preisbindung für Bücher unterliegend kennzeichnet“, schieben sie nach. Die Aktion sei überdies als „ein werblich geprägtes Koppelgeschäft“ zu bewerten.
 
Gegen Gratis-Aktionen generell wird nicht geschossen: „Jeder Verlag kann, mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen, den festgesetzten Preis ändern, gegebenenfalls eben auch auf 0,00 Euro, und ihn Tage oder Wochen später wieder auf einen gewünschten Markt-Preis anheben. Dann allerdings muss jeder Händler, der das Buch oder E-Book ausliefert, diesen festgesetzten Null-Preis einhalten, eine Überschreitung wäre ebenso ein Verstoß gegen §3, wie jeder Rabatt es ist“, argumentiert die eBuch.

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