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Gemeinsam gegen Google

Der jahrelange Streit um die Massendigitalisierung von Google geht in die nächste Runde: Am Donnerstag (31.5.) hat Richter Denny Chin den Fall als Sammelklage akzeptiert: Die Authors Guild darf die Interessen der Autoren vor Gericht vertreten. 
Wie berichtet, hatte Google Anfang Mai beantragt, die Interessenvertretungen der Autoren und Fotografen vom Verfahren auszuschließen. Jeder Urheber müsse sein Recht selbst vor Gericht einklagen, hieß es in dem Antrag des Internetriesen. Diesen Antrag hat Richter Chin jetzt abgelehnt und die Authors Guild und die American Society of Media Photographers als Kläger akzeptiert. 
Eine Sammelklage sei die beste Methode, die Rechtsstreitigkeiten beizulegen, weil sie „zweifellos effizienter und effektiver sei, als wenn Tausende von Autoren einzeln klagen“, begründet Richter Denny Chin seine Entscheidung. Einzelverfahren würden die Kosten des Rechtsstreits exponentiell in die Höhe treiben, so Chin.
Ein Etappensieg für die Autorenvertreter. Doch der eigentliche Rechtsstreit steht noch bevor: Noch sei nicht entschieden, ob Google für die Massendigitalisierung der Inhalte haften muss, betont die Authors Guild in einer Stellungnahme, aus der „Publishers Weekly“ zitiert. Sollte Google wegen der unerlaubten Massendigitalisierung für Urheberrechtverletzungen haften müssen, schreibe das Urheberrecht einen gesetzlichen Schadensersatz von nicht weniger als 750 Dollar und nicht mehr als 30.000 Dollar pro Werk fest, so die Autorenvertreter. 
Seit mehr als sechs Jahren gärt der Rechtsstreit um die Massendigitalisierung von Google inzwischen (s. Chronik). Jetzt soll der Fall im September vor Gericht ausgefochten werden. Entsprechende Anträge müssen bis zum 14. Juni beim Richter eingereicht werden. 

Chronik zum Google Book Settlement

2005: Google wird von Autoren und Verlegern per Gruppenklage („Class Action“) wegen des unerlaubten Digitalisierens von Büchern in Bibliotheken und des Anzeigens von Auszügen (Snippets) im Internet verklagt. 
2006: Die Parteien nehmen Verhandlungen auf, die 2008 in einen Vergleich münden, nach dem Google bei Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht hat, in den USA registrierte Bücher einzuscannen und ohne Rückfrage beim Rechteinhaber online zu stellen. 

2009: Die Parteien überarbeiten den Vergleich.

2010: Im Frühjahr folgt zunächst eine Kritik vom US-Justizministerium. Haupteinwand gegen das Settlement: Google hätte das exklusive Recht, die verwaisten Werke ohne Haftungsrisiken zu vermarkten (hier mehr).

März 2011: Der zuständige Richter Denny Chin lehnt den Vergleich ab: Google hätte einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, so die Begründung. Dies wäre eine Belohnung dafür, dass Google ohne Zustimmung urheberrechtliche Werke kopiert, so Chin, der von den Prozess-Parteien eine weitere Überarbeitung einfordert.

September 2011: Autorenvertreter verklagen Google und ein Konsortium von Universitätsbibliotheken wegen Urheberrechtsverletzungen. Vorwurf: Sie hätten von Google „unauthorisierte Scans“ von sieben Mio urheberrechtlich geschützten Büchern erhalten und diese auf der Online-Plattform „HathiTrust“ verwertet (hier mehr).

Mai 2012: Google beantragt, die Interessensvertretungen der Autoren von Fotografen vom Verfahren auszuschließen. Richter Denny Chin lehnt den Antrag ab und lässt den Fall als Sammelklage gelten.

Die gesamte (Vor-)Geschichte des Google Book Settlement können Sie im buchreport-Dossier nachlesen.

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