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Fristen im Fokus

Sollten E-Book-Rechte befristet werden? Diese Frage sorgt national und international für Zündstoff in Diskussionen zwischen Verlagen, Autoren und Agenten. In Deutschland sind sie der Knackpunkt in den Verhandlungen über E-Book-Normverträge zwischen den Verlagen und dem Schriftstellerverband VS.

Hintergrund der Diskussionen ist eine Besonderheit des elektronischen Publizierens: Bei gedruckten Büchern fallen die Rechte an den Autor zurück, wenn sein Buch nicht mehr lieferbar ist. Ein elektronisches Buch bleibt dagegen theoretisch unbegrenzt lieferbar. Für Autoren kann es aber durchaus interessant sein, die E-Book-Rechte nach einiger Zeit neu vergeben zu können.

Literaturagenten im deutschsprachigen Raum geben den Verlagen deshalb in der Regel nur befristete digitale Nutzungsrechte mit Laufzeiten zwischen fünf und zwölf Jahren. Das sei ein Vorteil für beide Seiten, beteuert Agentin Antonia Fritz (Paul & Peter Fritz AG, Zürich): „Wir werden dadurch angehalten, die derzeit üblichen Bedingungen zu prüfen.“ Da sich der Markt für E-Books rasend schnell verändere, sei größtmögliche Flexibilität nötig, um schnell reagieren zu können. Das schließe eine Vertragsverlängerung ja nicht zwingend aus.
Verleger-Ausschuss soll möglichen Kompromiss beraten

Natürlich stärken die Befristungen vor allem die Verhandlungsposition der Autoren. Deshalb fordert auch der britische Agent Peter Straus im Branchenmagazin „Bookseller“, solche Fristen im anglo-amerikanischen Raum einzuführen, wo sie bisher unüblich sind. Und deshalb will der deutsche Schriftstellerverband die Befristung der digitalen Rechte über einen entsprechenden Passus in den E-Book-Normverträgen auch für solche Verträge zur Regel machen, die Autoren ohne Agent mit den Verlagen abschließen. 

In den aktuellen Gesprächen über die Normverträge beißt der VS bei den Verlagen jedoch auf Granit: An diesem Punkt hängen die Verhandlungen fest, Scheitern nicht ausgeschlossen. Ende April soll nun der Verlegerausschuss des Börsenvereins über eine mögliche Kompromisslinie beraten: Danach könnten die digitalen Rechte grundsätzlich unbefristet an die Verlage vergeben werden, aber wenigstens dann an den Autor zurückfallen, wenn „sein“ E-Book über einen gewissen Zeitraum nicht mehr nennenswert verkauft wird.

aus: buchreport.express 11/2013

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