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EU-Parlament stimmt Urheberrechtsrichtlinie zu

Die neue Urheberrechtsrichtlinie kommt. In der finalen Abstimmung im Plenum haben die EU-Parlamentarier den Reformplänen zugestimmt. Die Bundesregierung hat nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. 

Der Börsenverein, der zusammen mit zahlreichen anderen Kreativverbänden für die Reform gekämpft hatte, begrüßt in einer ersten Stellungnahme das Votum des Parlaments. „Das Europäische Parlament bekennt sich mit seiner heutigen Entscheidung zu einer starken und vielfältigen Kreativwirtschaft. Es macht den Weg frei für ein faires, modernes und zukunftsfähiges Urheberrecht. Die heute beschlossene Reform stärkt Urheber und Verlage, befreit Nutzer von der Haftung und zwingt Onlineplattformen in eine angemessene Verantwortung”, sagt Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis.

 

Verleger können wieder an Anschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden

Herausgestrichen wird erwartungsgemäß vor allem die in der Reform enthaltene Neuregelung zur Verlegerbeteiligung: Sie ermöglicht den Mitgliedstaaten eine Rückkehr zur Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort. In Deutschland war – einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs folgend – die bis dato übliche automatische und pauschale Beteiligung der Verlage im April 2016 vom Bundesgerichtshof gekippt worden („Vogel-Urteil”). In diesem Revisionsverfahren zwischen dem Wissenschaftsautor Martin Vogel und der VG Wort entschieden die Richter, dass die Verwertungsgesellschaft nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag (je nach Sparte bis zu 50%) ihrer Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an Verlage auszuzahlen.

Der Verlag C.H. Beck, bei dem Martin Vogel veröffentlichte und der als Streithelfer am Verfahren beteiligt war, legte daraufhin (und unterstützt vom Börsenverein) in Karlsruhe erfolglos Verfassungsbeschwerde ein. Die Verlage mussten indes die zu Unrecht erhaltenen Gelder rückwirkend zurückzahlen.

Die deutsche Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits ihre Zustimmung signalisiert, die Rückkehr zum alten Vergütungs-System zu ermöglichen, wenn auf EU-Ebene die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werde. Diese ist nun da und Alexander Skipis fordert zum Handeln auf: „Durch die über Jahre ausbleibenden Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sind gerade viele kleine und unabhängige Verlage in ihrer Existenz und Arbeit gefährdet worden. Mit der Richtlinie und der kommenden Umsetzung in deutsches Recht können Buchverlage weiterhin investieren und die Vielfalt und Qualität des deutschen Buchmarkts sicherstellen. Nun ist es an der Bundesregierung, die verabschiedete Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln und damit zu einer rechtssicheren und praktikablen Lösung in Deutschland zurückzukehren.”

 

Umstritten sind andere Neuregelungen

Die Novellierung des Urheberrechts gilt als überfällig, weil viele Streitfälle, vor allem in digitalen Bereich, nicht mehr durch den Rechtsrahmen abgedeckt werden und vermehrt Gerichte entscheiden müssen. Die EU-Kommission hatte deshalb im Mai 2015 eine Modernisierung des Urheberrechts angekündigt. Sie ist Teil eines ganzen Maßnahmenpakets, mit dem die EU einen digitalen Binnenmarkt schaffen will, der den grenzüberschreitenden (Online-)Handel in der Union erleichtern soll.

Die jetzt verabschiedete Reform ist jedoch umstritten, das hatten auch noch einmal die Proteste im Vorfeld der Abstimmung und auch die letzte Aussprache im EU-Parlament gezeigt. Kritisiert werden vor allem zwei Artikel: Artikel 11, das Presseverlegern ein Leistungsschutzrecht zugesteht, und Artikel 13 zur Plattformregulierung – bekannt unter dem Stichwort Uploadfilter, das in dem Gesetzestext allerdings nicht vorkommt.

Im EU-Parlament hat die Refom trotz öffentlicher Proteste eine Mehrheit gefunden: 348 Abgeordnete stimmten dafür, 274 dagegen. 36 enthielten sich. Ein Antrag, Änderungen zu einzelnen Artikeln zuzulassen, war zuvor knapp gescheitert.

Kommentare

1 Kommentar zu "EU-Parlament stimmt Urheberrechtsrichtlinie zu"

  1. Ein schwarzer Tag für die Urheber! Bei den Piraten knallen die Sektkorken.

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