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Es gibt keinen Insolvenzgrund mehr

„Suhrkamp vor der Insolvenz gerettet“, überschreibt Hans Georg Barlach seine Notiz an Medien zu einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurt. Die Richter untersagen, dass eine Millionenforderung an die von Ulla Unseld-Berkéwicz kontrollierte Familienstiftung ausgeschüttet wird, mit der Suhrkamp zahlungsunfähig wäre. Laut Barlach liegt jetzt kein Insolvenzgrund mehr vor. 

Rückblick: Die Vorgeschichte der einstweiligen Verfügung ist eine Ausschüttung in Höhe von 2,2 Mio Euro, die das Frankfurter Landgericht Barlach und seiner Medienholding AG im März zugesprochen hatte. Diese Ausschüttung war der wesentliche Anlass, warum Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz im Mai ein Schutzschirmverfahren beantragt hatte. Begründung: Erhält Barlachs Medienholding AG das Geld, dann muss auch die Familienstiftung als Hauptgesellschafter des Verlags (61%) eine Zahlung erhalten. Folge: Der Verlag wäre dann überschuldet.
Mitte Juni hatten Barlach und seine Medienholding AG dann aber einen Rangrücktritt erklärt, um eine Überschuldung und ein Insolvenzverfahren abzuwenden. Die Familienstiftung von Verlagschefin Unseld-Berkéwicz stellte dagegen ihre eigenen Gewinnforderungen für 2010 und 2011 fällig – vermutlich, um Barlach im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als Gesellschafter herauszudrängen.  

Die aktuelle Entwicklung: Mit der Fälligstellung ihrer Gewinnforderungen verstoße die Familienstiftung gegen die gesellschaftsvertragliche Treuepflicht, so die Frankfurter Richter. Barlach habe glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin (gemeint ist die Familienstiftung) mit der Fälligstellung ihrer Gewinnforderungen „nur den Zweck verfolgt, durch die Fortsetzung des insolvenzrechtlichen Schutzschirmverfahrens (…)  die Antragstellerin (gemeint ist Barlachs Medienholding) aus der Gesellschaft zu drängen“.

Die Familienstiftung muss ihre Forderungen für die Dauer des sogenannten Schutzschirmverfahrens bis zur Entscheidung des Berliner Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Suhrkamp Verlag stunden. 
In den Augen von Barlach ist nun die von der Familienstiftung „künstlich herbeigeführte Zahlungsunfähigkeit“ des Verlags beseitigt, es liege kein Insolvenzgrund mehr vor. Die Liquiditätslage der Verlagsgruppe bleibe damit durchgängig bis Ende 2014 positiv.
Barlachs weitere Einschätzung der aktuellen Situation im Gesellschafterstreit: 
  • Die Fortführungsprognose des Verlags sei damit positiv. 
  • Beide Gesellschafter wollten auch zukünftig den Verlag fortführen – die Medienholding habe ihren Antrag, die Verlagsgesellschaften aufzulösen, am 21. Juni 2013 zurückgenommen.
  • Man werde an einem „tragfähigen Verlagsbudget“ mitwirken und zu diesem Zweck einen „Fremdgeschäftsführer“ entsenden.

Auf Anfrage von buchreport.de erklärte eine Suhrkamp-Sprecherin, der Insolvenzantrag sei aufgrund einer vorliegenden Überschuldung gestellt, nicht aufgrund der Zahlungsunfähigkeit, die die Medienholding nun beseitigt sehe. „Dieser Insolvenzgrund wird durch den Frankfurter Beschluss nicht berührt.“ Ob die Zahlungsunfähigkeit der Verlagsgruppe durch den vom Landgericht Frankfurt erlassenen Beschluss beseitigt worden sei, werde derzeit durch den Verlag und seine Berater geprüft.

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