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Ermäßigte Mehrwertsteuer: Bundesrat fordert Nachbesserungen

Wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz doch noch flächendeckend für alle digitalen Verlagsprodukte eingeführt? Der Bundesrat jedenfalls fordert Nachbesserungen, weil ihm die Pläne der Bundesregierung nicht weit genug gehen. Nach deren Entwurf soll der ermäßigte Satz von 7%, wie er für Gedrucktes gilt, zwar auch für E-Books und E-Paper eingeführt werden, nicht jedoch für komplexere Angebotsbündel, wie zum Beispiel Fachdatenbanken. Begründet wird das mit den Vorgaben des EU-Rechts.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Bundesrat die Pläne der Regierung als „Innovationshindernis“. Angebote mit explizit digitalen Funktionalitäten und Mehrwert dürften nicht schlechter gestellt werden als herkömmliche E-Paper, die lediglich 1:1 gedruckte Werke abbilden, so das Argument. Die Regierung müsse jetzt, wie von ihr angekündigt, in der Datenbankfrage „umgehend“ mit der EU sprechen, damit es mit der Umsetzung im aktuellen Jahressteuergesetz noch etwas werde.

Mit seinen Einlassungen greift der Bundesrat die Kritik mehrerer Branchenverbände, der sich auch der Börsenverein angeschlossen hatte, auf. Diese hatten zuvor die enge Rechtsauslegung der EU-Vorgaben moniert.

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