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Entscheidung zum Urheberrecht: Das sind die Reaktionen

Am Mittwoch wurde das große Thema Urheberrecht endlich im Kabinett behandelt und muss nun den weiteren parlamentarischen Weg nehmen. Bis zum Sommer muss es, so will es die EU-Richtlinie, in nationales Recht gegossen werden.

Die Diskussion wird bis dahin noch heftig geführt werden, das deuten die ersten Reaktionen auf die Vorlage an. Am Mittwochnachmittag meldete sich noch der Börsenverein und nahm Stellung. Vor allem der Punkt Verlegerbeteiligung (aus Sicht der Buchverlage eines der zentralen Themen) stand hier im Fokus.

Es sei gut und wichtig, dass die Verlegerbeteiligung wieder enthalten sei, jedoch sei der Entwurf insgesamt zu mutlos. Auch die urheberrechtliche Haftung großer Plattformen wie Youtube sei weiter nicht wirkungsvoll genug. „An dieser zentralen Stelle verfehlt der Kabinettsbeschluss nicht nur das Entstehen der von der umzusetzenden EU-Richtlinie intendierten Harmonisierungswirkung innerhalb des europäischen Wirtschaftraums, sondern greift ohne Not tief in die Rechtsposition von Urheber*innen und ihren Marktpartnern ein“, heißt es vom Börsenverein (mehr dazu hier). Man wolle trotz der wenigen verbleibenen Zeit versuchen, noch Veränderungen für Verlage und Urheber zu erreichen.

Bitkom übt Kritik, Initiative Urheberrecht lobt

Aus anderen Gründen sieht der Digitalverband Deutschlands, die Bitkom, die Vorlage. Dem Verband geht es naturgemäß eher um die Angst vor einer zu großen Beschränkung des freien Internets. „Die große Urheberrechtsreform enttäuscht in vielen Bereichen. Das ursprüngliche Ziel, ein modernes Urheberrecht für den digitalen Binnenmarkt zu schaffen, wird klar verfehlt. Auch wenn es die Bundesregierung so nicht nennen möchte, die Upload-Filter sollen kommen. Mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz werden Betreiber von bestimmten Online-Plattformen erstmals mit einer allgemeinen Überwachungspflicht ihrer Dienste belegt, alle Nutzerinhalte müssen demnach automatisiert gescannt werden. Das allein ist ein großer Rückschlag für das freie Internet“, heißt es.

Positiv fällt das Fazit der Initiative Urheberrecht (IU) aus. Die IU, die über ihre 39 Organisationen rund 140.000 Urheber:innen und ausübende Künstler vertritt, sieht den Regierungsentwurf als eine gute Grundlage für die weitere Diskussion. „Die Einführung von fairen Spielregeln im Netz dient allen, die das Internet nutzen, nicht nur Urhebern und ausübenden Künstlern, sondern auch den Nutzern und nicht zuletzt auch der Kulturwirtschaft“, betont Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative.

Vor allem fordert die IU, dass die großen Plattformbetreiber endlich Lizenzverträge mit den Verwertungsgesellschaften abschließen. Das ist ja im Kern das Thema, um das es auch geht.

Musikindustrie sieht Schaden

Ganz anders klingt die Reaktion aus dem Bundesverband der Musikindustrie. Der im Kabinett verabschiedete Entwurf zur Reform des Urheberrechts schädige die deutsche Kreativwirtschaft und den europäischen Binnenmarkt, heißt es dort. Die Politik habe die Chance vertan, Gerechtigkeit im Digitalmarkt herzustellen, Gewinner seien die globalen Plattformen.

„Zu den immer wieder geäußerten Kritikpunkten gehören eine praxisferne Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen sowie massive Eingriffe in etablierte und zukünftige Lizenzmärkte. Vor allem die sogenannte Bagatellschranke ist von vielen Seiten zu Recht scharf kritisiert worden. Auch wenn diese nun einer anderen Regelung unterliegt, wird den Rechteinhabern mit dem Entwurf weiterhin faktisch die Herrschaft über wesentliche Teile ihrer Inhalte ohne entsprechende Rechtfertigung durch die Richtlinie entzogen. Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren. Die Rechteinhaber können also nicht mehr primär darüber bestimmen, wie und wo die Nutzung ihrer Werke stattfindet.“

Hier müsse im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert und Kompromissbereitschaft signalisiert werden, um die drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.

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