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Eiliges Veto

Der Börsenverein unterstützt die Verfassungsbeschwerde des Hanser-Verlags gegen die jüngste Übersetzer-Entscheidung des Bundesgerichtshofs – auch wenn die Chance, dass die Beschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen wird, gering sei.

Hintergrund: Der BGH hatte sich gegenüber einem früheren Urteil bei der Bewertung der Nebenrechte wie z.B. Taschenbuch- und Hörbuch-Lizenzen korrigiert, mit der Festlegung, dass dem Übersetzer an diesen Erlösen grundsätzlich eine Beteiligung in Höhe von einem Fünftel dessen zusteht, was der Autor des fremdsprachigen Originals erhält.

Hanser fürchtet horrende finanzielle Nachforderungen, die die Übersetzer rückwirkend geltend machen könnten. Folge: Besonders Verlage ohne eigene Taschenbuchverwertung wie Hanser oder Kunstmann fürchten, durch das Urteil geschwächt zu werden, weil sie von ihrem Erlösanteil mehr Geld an die Übersetzer abführen müssten – und zwar auch nachträglich, sollten Übersetzer die unangemessene Vergütung bei bisherigen Übersetzungen gerichtlich durchboxen. Allein bei Hanser geht man von möglichen Nachforderungen von maximal im siebenstelligen Bereich aus.

Der Börsenverein gibt folgendes zu bedenken:

  • Die Verfassungsbeschwerde müsse bis zum 16.3. eingelegt und begründet sein
  • Vorzuschalten sei eine sog. Anhörungsrüge, die – bis zum 2. März – direkt beim BGH eingelegt werden muss, um dem Gericht die Chance zu geben, seine eigene Entscheidung im Hinblick auf nicht berücksichtigten, entscheidungsrelevanten Parteivortrag zu korrigieren. Faktisch han-
  • dele es sich bei der Anhörungsrüge um eine bloße Formalie ohne ernsthafte Erfolgsaussichten.
  • Die Chance, dass die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht überhaupt zur Entscheidung angenommen wird, sei statistisch gesehen geringer als 3%.
  • ber die Annahme des Falles werde – in der Regel innerhalb von zwölf Monaten – von einem der sog. Dreier-Ausschüsse des Bundesverfassungsgerichts (einem Gremium aus drei der acht Verfassungsrichter eines Senats) entschieden.
  • Im Falle der Annahme der Verfassungsbeschwerde sei bis zur mündlichen Verhandlung mit einer Verfahrensdauer von etwa drei Jahren zu rechnen.
  • Um die Chancen der Verfassungsbeschwerde zu erhöhen, will der Börsenverein die Publikumsverlage zur Beteiligung an einer Online-Umfrage zu den Auswirkungen der neuen BGH-Urteile animieren. „Aufgrund des extrem engen Zeitplans müssen die Ergebnisse dieser Umfrage bereits bis Anfang nächster Woche vorliegen, damit sie in der mit der Verfassungsbeschwerde verbundenen Eingabe des Börsenvereins noch angemessen Berücksichtigung finden können“, schreibt Justiziar Christian Sprang.

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