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Börsenverein sieht »Licht und Schatten« – Claudia Roth sieht Herausforderungen

Am Donnerstag verabschiedete das EU-Parlament seine Stellungnahme zum Digital Services Act (DSA) beschlossen, der gerade große Plattformen stärker in die Verantwortung für ihre Angebote nehmen soll (siehe buchreport-Bericht). Mittlerweile liegen weitere Reaktionen vor, darunter vom Börsenverein wie auch der gerade berufenen Kulturstaatsministerin Claudia Roth (siehe unten).

Der Börsenverein, der bei diesem Thema eng mit dem europäischen Verlegerverband FEP zusammenarbeitet (und dank des neuen Hauptgeschäftsführers Peter Kraus vom Cleff auch sozusagen „doppelt“ einbezogen ist), sieht in der Stellungnahme des Parlaments Licht, aber auch viel Schatten. Bei den weiteren Verhandlungen sieht der Börsenverein die Bundesregierung in der Pflicht, sich für ein sicheres Internet einzusetzen und gerade kleine und mittelständische Unternehmen gegenüber großen Online-Plattformen zu schützen. 

Digital Services Act: EU-Parlament nimmt Online-Plattformen in die Pflicht

Peter Kraus vom Cleff, neben seiner Aufgabe beim Börsenverein auch Präsident des europäischen Verlegerverbandes FEP, formulierte es am Freitag so: „Verlage sind tagtäglich davon betroffen, dass ihre Inhalte in unerlaubter Weise online verbreitet werden. Online-Dienste in die Verantwortung zu nehmen und den Kampf gegen illegale Inhalte in das 21. Jahrhundert zu überführen, war daher unerlässlich. Wir bedauern, dass das Parlament diese historische Gelegenheit nicht ergriffen hat, um dem Gesetz über digitale Dienste zu ermöglichen, seine wichtigen Ziele zu erreichen. Wir fordern nun die Mitgesetzgeber auf, den Text in den kommenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Rat wieder stärker auf die Ziele des Gesetzesvorhabens auszurichten. Wir setzen insbesondere darauf, dass die neue Bundesregierung sich im Rat dafür einsetzt, dass der Schutz derer, die qualitätsvolle und vielfältige Inhalte erschaffen und in Zukunft weiter anbieten möchten, im Fokus der Verhandlungen steht.“

Wie der europäische Verlegerverband FEP sehe der Börsenverein im DSA die einmalige Gelegenheit, die für Online-Dienste geltenden Regeln zu aktualisieren und ein sicheres Online-Umfeld für die Verbraucher zu schaffen. Für die vor allem kleinen und mittelständischen Verlage sind neue und wirksamere Rahmenbedingungen unerlässlich, um den Schutz ihrer Inhalte zu gewährleisten.  

Staatsministerin Claudia Roth begrüßt Beschluss

Auf den Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digital Service Act erklärt reagiert auch Staatsministerin Claudia Roth, hier im Wortlaut: „Die Notwendigkeit, unsere gemeinsame Werteordnung auch in der digitalen Welt sicherzustellen, ist für uns alle klar. Zugleich wissen wir um die große Herausforderung, verbindliche und praktikable Regelungen aufzustellen, die auch grenzüberschreitend wirken. Hassrede und Desinformation kennen im Internet keine Landesgrenzen. Hierbei gilt es, bewährte nationale Instrumente der Medienvielfaltssicherung einzubeziehen, und dies natürlich ohne nationale Sonderwege zur Umgehung des Ordnungszieles. Ich begrüße daher den Vorstoß der EU-Kommission, mit dem Digital Market Act und dem Digital Service Act einen europäischen Ordnungsrahmen für digitale Dienste und Plattformen vorzulegen.

Ich sehe aber noch die Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen. Die großen Plattformen müssen ihrer besonderen Verantwortung aufgrund ihrer für die öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung so wesentlichen Funktion noch besser gerecht werden. Dies gilt aus medienpolitischer Sicht insbesondere auch für einen effektiven Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit. Deshalb wirbt die Bundesregierung zusammen mit den Ländern intensiv dafür, für journalistisch-redaktionelle Inhalte im Digital Service Act eine Privilegierung zu erreichen, damit große Plattformen nicht ausschließlich auf der Grundlage ihrer privaten Regeln über die Verbreitung und Zugänglichkeit von journalistischen Inhalten entscheiden. Sie müssen sich hierbei vielmehr am hohen Rang der Medienfreiheiten in unserer Demokratie ausrichten.

Der Beschluss des Europäischen Parlaments zum Digital Service Act geht nun genau in diese Richtung. Er sieht ausdrücklich vor, dass Intermediäre, wie von Deutschland in den bisherigen Verhandlungen gefordert, in ihren AGBs Meinungsfreiheit sowie Medienvielfalt und -freiheit berücksichtigen müssen. Das begrüße ich sehr, es geht allerdings noch nicht weit genug. Jetzt muss es im Trilog von EP, Rat und Kommission, darum gehen, auch gute Verfahren zu etablieren, die den Schutz von Meinungsfreiheit und Medienvielfalt sicherstellen, beispielweise durch Anhörung der Medienanbieter vor Löschung ihrer Inhalte aufgrund eines etwaigen AGB Verstoßes.“

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