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Datenschutz als Bremse

Ein weiterer, europaweit geltender Datenschutz-Baustein ist auf dem Weg: Die E-Privacy-Verordnung zur Regelung der elektronischen Kommunikation ist vom EU-Parlament verabschiedet worden und soll – ebenfalls ab Ende Mai – zusammen mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, s.Kasten unten) die Verbraucherrechte stärken. Erklärtes Ziel ist es, den Bürgern mehr Kontrolle über die Daten zu geben, die sie in der digitalen Welt hinterlassen.

Werbe- und Medienverbände fürchten dagegen um ihre Geschäftsmodelle und laufen Sturm gegen unter anderem diese Regelungen:

  • Unternehmen dürfen keine Daten mehr ohne Einwilligung der Nutzer für kommerzielle Zwecke weiterverarbeiten.
  • Nutzer müssen der Verwendung von Cookies ausdrücklich zustimmen.
  • Browser und Betriebssysteme sollen mit der datenschutzfreundlichsten Voreinstellung ausgeliefert werden.
  • Tracking Walls werden verboten, bei denen Nutzer ausgesperrt werden, die keine Cookies zulassen.

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände VDZ und BDZV sehen die Finanzierung der freien Presse im Netz in Gefahr: Die Verordnung in ihrer jetzigen Form gefährde die Datenverarbeitung „für viele legitime Zwecke“, u.a. die Nutzungsmessung zur Anpassung des Angebots und die Datenerhebung für Bezahlangebote, Kundenkommunikation und Werbung. Die Konsequenz, die vor allem die Werbeindustrie fürchtet: Verlage könnten Bezahlschranken hochziehen und Werbungtreibende Flächen verlieren. Noch sind Änderungen der Verordnung möglich: Die abschließenden Verhandlungen zwischen den EU-Instanzen stehen noch an.

DS-GVO

Europa hat sein Datenschutzrecht harmonisiert und zwingt damit auch Medienunternehmen zum Handeln: Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) betrifft viele Unternehmensbereiche und muss bis zum Inkrafttreten am 25. Mai 2018 umgesetzt sein, denn Übergangsvorschriften sind nicht vorgesehen.

Eine der wichtigsten Neuerungen sind die drastischen Strafen, die bei Verstößen drohen: Bußgelder können bis zu 20 Mio Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Unternehmen müssen daher ihre Prozesse und ihre Infrastruktur überprüfen und gegebenenfalls anpassen – in technischer, organisatorischer und rechtlicher Hinsicht. Themenbereiche sind u.a. die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems, Auftragsverarbeitung, Weitergabe von personenbezogenen Daten an Drittstaaten (z.B. bei Cloud Services), Betroffenenrechte sowie der Internetauftritt. In Deutschland wurde im Zuge der DS-GVO auch das Bundesdatenschutzgesetz angepasst.

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