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Corona-Pandemie: Diese Regeln gelten für den Einzelhandel

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am Mittwoch weitergehende Vereinbarungen für den Dezember beschlossen. Im Kern werden die bereits bestehenden Einschränkungen fortgeführt, beispielsweise die Schließung von Bars, Restaurants oder Bistros. In anderen Fällen, vor allem dem Einzelhandel, greifen verschärfte Regelungen.

Groß- und Einzelhandel bleiben grundsätzlich geöffnet, heißt es. Es gelten allerdings Auflagen:

  • Einzelhandel bis maximal 800qm Verkaufsfläche: Maximal eine Person pro 10qm Verkaufsfläche darf sich dort aufhalten
  • EInzelhandel ab 801qm Verkaufsfläche: Maximal eine Person pro 10qm Verkaufsfläche im Bereich bis 800qm, auf der  darüberhinausgehenden Fläche maximal eine Person pro 20qm Verkaufsfläche.
  • Arbeitgeber sollen prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.

Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. Dezember 2020. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. 

Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens können lokal oder regionale härtere Maßnahmen beschlossen werden (genannt wurde hier eine 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern).

Handelsverband übt Kritik

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die nun beschlossenen Regelungen kritisiert und sie „kontraproduktiv“ genannt. „Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 Quadratmetern zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden“, so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Eine solche Regelung stünde auch juristisch auf sehr unsicherem Boden. Das zeigten die Erfahrungen nach Ende des ersten Lockdowns, als zunächst nur Händler mit weniger als 800 Quadratmetern öffnen durften. Diese Regelung wurde anschließend von Gerichten infrage gestellt.

Es wäre besser, die bereits den gesamten November geltende Vorgabe von zehn Quadratmetern Verkaufsfläche pro Kunde für alle Einzelhändler durchgängig beizubehalten. Das stelle auch die Einhaltung der vom Robert Koch Institut empfohlenen Abstandsregelung sicher. Der HDE sieht bei der beschlossenen Neuregelung zudem deutliche Risiken: „Mit dieser Regelung werden wir Warteschlangen vor den Supermärkten, Modegeschäften und Kaufhäusern erleben. Das schafft neue Gelegenheiten für Ansteckungen“, so Genth weiter.

 

 

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