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Corona-Gipfel: Buchhandel darf ab 8. März öffnen

Am Mittwochabend haben Bund und Länder die Ergebnisse des Corona-Gipfels bekannt gegeben. „Für die nächsten Wochen und Monate wird es bei stabilem Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen“, heißt es in der offiziellen Erklärung.

Wichtigste Änderung: Der bisher oft genannte 7-Tages-Inzidenzwert von 35 ist vom Tisch, stattdessen steht die neue Marke bei 50. Öffnungsschritte dürfen folgerichtig ab dem 8. März bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 50 gegangen werden. Weitere Öffnungen sind jeweils möglich, wenn in einem Zeitraum von 14 Tagen seit dem letzten Öffnungsschritt die Zahlen stabil sind oder sinken.

Buchhandel darf öffnen

Nur mit Maske auf der Fläche: Martina Böckeler-Hilsberg von der Bonner Kinder- und Jugendbuchhandlung „Der kleine Laden“ im Beratungsgespräch (Foto: buchreport/Rainer Uebelhöde)

Grundsätzlich darf ab Montag, 8. März, der Buchhandel wieder öffnen, zusätzlich auch Blumengeschäfte und Baumärkte. Denn: Alle diese Geschäfte werden ab sofort dem „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ zugerechnet. Heißt auch: Öffnungen sind hier nicht an das Erreichen von Inzidenzen gekoppelt. Als Vorgaben werden gemacht:

  • Hygienekonzepte
  • Begrenzung von einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm.

Der restliche Einzelhandel darf ab 8. März erst bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 öffnen (ebenfalls mit Kundenbeschränkungen pro qm und Hygienekonzepten), bei Werten bis 100 darf er nur nach Terminvergabe Kunden einzeln einkaufen lassen („Click & Meet“). Diese Regeln können für ein Bundesland oder regional angewandt werden – das liegt in der Hand des jeweiligen Bundeslandes.

Sobald an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tages-Inzidenz über 100 steigt, werden die Öffnungen aber wieder auf den Stand der Maßnahmen bis zum 7. März zurückgenommen – das ist die sogenannte „Notbremse“. Das gebe einen „Puffer“ in der Wartezeit auf mehr Impfungen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel.

In Regionen, in denen der Inzidenzwert unter 35 liegt, sind weitergehende Öffnungen zulässig, insbesondere auch bei privaten Kontakten. Das solle ein „Anreiz“ sein, sich möglichst vernünftig zu verhalten.

Es sei eine „intensive Debatte” gewesen, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Was man gemeinsam durchgestanden habe, habe Erfolge gezeigt. Aus einer gefährlichen Notlage des Gesundheitssystems sei man zu einer etwas entspannteren Lage gelangt. Die Infektionszahlen in Deutschland gehörten zu den niedrigsten in Europa, so Merkel. Jetzt gelte es, die nächsten Schritte „klug” zu gehen und Schritte zu wählen, die die Lage nicht verschlimmerten. Die Gefahr einer dritten Welle bestehe, „dessen müssen wir uns bewusst sein”. Der Frühling 2021 werde anders sein als der vor einem Jahr – das liege an den verfügbaren Impfstoffen und eine ganze Bandbreite von Tests. Die Impfungen seien der Weg aus der Pandemie und hätten daher auch breiten Raum in der Diskussion eingenommen. Die Impfungen müssen „maximal ausgeschöpft werden”, so Merkel. Dazu gehöre auch ein vernünftiges „Nachrücksystem” für Fälle, in denen Impfdosen von dafür berechtigten Menschen nicht wahrgenommen werden.

Wichtigste Information für den Buchhandel ist aus wirtschaftlicher Sicht gleichwohl, dass ab dem 8. März die Öffnung der Buchhandlungen erlaubt wird. So hatte es am Montag auch noch einmal der Börsenverein gefordert, und auch Thalia-Chef Michael Busch hatte sich im Vorfeld öffentlich vehement für Öffnungen eingesetzt.

So sieht der weitere Fahrplan aus

Auch für die Zeit nach dem 8. März wurden Pläne präsentiert. Die vorgesehenen Öffnungsschritte im Detail:

  • Ab dem 8. März:  Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen unabhängig von Inzidenzen öffnen (mit Beschränkungen der Kundenzahl).
  • Ab dem 8. März und bei einer Inzidenz unter 50: Der gesamte Einzelhandel darf öffnen, maximal 1 Kunde pro 10qm für die ersten 800qm, darüber ein Kunde pro jede weitere 20qm). Gleiches gilt auch für Museen, Zoos oder Galerien.
  • Ab dem 8. März und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100: Einzelhandel darf nur nach Terminvereinbarung öffnen und die Zahl der Kunden wird auf einen pro angefangene 40qm Fläche beschränkt. Terminvereinbarungen würden dann auch für Museen oder Zoos gelten.
  • Frühestens ab dem 22. März und bei einer Inzidenz unter 50: Außengastronomie, Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen öffnen.
  • Frühestens ab dem 22. März und bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100: Außengastronomie ist nur mit tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests zulässig, dann auch nur mit Terminvereinbarung. Auch für Theater-, Kino- und Konzertbesuche sind dann tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests Pflicht.
  • Frühestens ab dem 5. April und bei einer Inzidenz unter 50: Freizeitveranstaltungen im Außenbereich werden mit bis zu 50 Teilnehmenden erlaubt.

Grundsätzlich gilt bei allen Lockerungen, die an Inzidenzen gekoppelt sind: Bei Inzidenzen über 100 greift eine „Notbremse” und damit wieder die Regeln, die aktuell und noch bis zum 7. März gelten.

Am 22. März steht der nächste Corona-Gipfel an. Dann sollen weitere Entscheidungen über Gastronomie, Veranstaltungen oder Reisen fallen.

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