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Bundesrat macht Weg frei für ermäßigte Mehrwertsteuer

Grünes Licht vom Bundesrat: Die Länderkammer hat den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für digitale Verlagsprodukte abgesegnet. Sie werden künftig (wie Gedrucktes) mit 7% besteuert. Bisher werden für digitale Publikationen 19% fällig.

Die Neuregelung ist Teil des Jahressteuergesetzes 2019. Dieses muss jetzt noch vom Bundespräsidenten abgesegnet werden. In Kraft tritt die neue Mehrwertsteuerregelung dann einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Wann genau das der Fall sein wird, ist noch offen. Der Börsenverein rechnet damit, dass das im Laufe des Dezembers der Fall sein wird.

Die Neuregelung war im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch einmal im Sinne des Bundesrates nachgebessert worden: Anders als im Regierungsentwurf, der den ermäßigten Satz nur für Produkte wie E-Books und E-Paper vorsah, berücksichtigt die letztlich verabschiedete Regelung ausdrücklich auch Zugänge zu Datenbanken, Apps und Websites.

Für die anstehende Umstellung stellt der Börsenverein seinen Mitgliedsunternehmen eine detaillierte Handreichung zur Verfügung. Hier geht es zur Download-Möglichkeit für Mitglieder.

VDZ begrüßt Zustimmung des Bundesrates

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßt die Zustimmung des Bundesrates: „Mit diesem Gesetz wird unsere freie und vielfältige Presselandschaft gestärkt. Insbesondere finden wir es richtig, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt wird. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen“, sagt VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.

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