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Bund unterstützt Buchbranche mit 20 Mio Euro

Im Juli hatte die Bundesregierung mit „Neustart Kultur“ ein milliardenschweres Rettungsprogramm initiiert, um der Kultur- und Medienindustrie in der Coronakrise finanziell unter die Arme zu greifen. Im Rahmen dieses Konjunkturprogramms unterstützt Kulturstaatsministerin Monika Grütters jetzt Verlage und Buchhandlungen mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 20 Mio Euro:

  • Verlage können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.
  • Zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege können kleinere Buchhandlungen Fördermittel von bis zu 7500 Euro erhalten.
  • Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wickelt den Antrags- und Vergabeprozess ab.
  • Anträge können ab 1. September, 11 Uhr, unter www.boersenverein.de/neustartkultur gestellt werden.

Wer Fördermittel beantragen möchte, sollte seine Unterlagen rechtzeitig einreichen, denn die Vergabe erfolgt nach dem „Windhundverfahren“, also der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Anträge bis die Fördermittel erschöpft sind, und ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft.

„Die Buchbranche hat unter der Corona-Krise schwer gelitten“, erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters bei einem Pressetermin im Literaturhaus Berlin. Lesungen und Messen seien ausgefallen, Verlage mussten Neuerscheinungen verschieben und viele Buchhandlungen wochenlang schließen. Nun nehme der Literaturbetrieb wieder Fahrt auf. „Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung mit zahlreichen Maßnahmen, vor allem aus dem Zukunftsprogramm ,Neustart Kultur‘.“

Verlage und Buchhandlungen seien „der Lebensnerv unserer Buchbranche“, so Grütters weiter. Mit der Finanzspritze soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt werden, außerdem soll den Verlagen ermöglichen werden, wieder mehr neue Titel zu veröffentlichen. Buchhandlungen soll dabei geholfen werden, ihre Online-Aktivitäten noch weiter auszubauen. Allein dadurch könne so „mittelbar auch die gesamte Wertschöpfungskette des Literarturbetriebs profitieren“.

Der Börsenverein gibt einen Überblick über die Details zu den beiden Förderprogrammen:

Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können eine Förderung bei der Herstellung neuerscheinender Bücher (gedruckte Bücher, Hörbücher oder E-Books) erhalten.

  • Förderungsfähig sind Druck- und Produktionskosten. Unter Letzteres fallen z.B. die Kosten für Satz und Lithographie, Illustration und Layout, (Autorenhonorare sind allerdings nicht förderfähig). In Bezug auf Hörbücher zählen hierzu Studiomiete und -technik, Sprecherhonorare sowie die Kosten für die Erstellung von Booklet und Verpackung.
  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7500 Euro pro Buchtitel bei „konventioneller“ Herstellung. Bei besonders umweltfreundlichen/nachhaltigen Druck- oder Produktionsverfahren erhöht sich die mögliche Fördersumme bei Printbüchern auf 10.000 Euro, bei Hörbüchern auf 8500 Euro. Die Mindestförderhöhe pro Buchtitel beträgt 2.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Verlage liegt bei 30%.
  • Pro Verlag darf nur ein Antrag für die Förderung eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, dürfen maximal zwei Anträge à einem Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.

Buchhandlungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland erhalten Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Hardware über die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Fortbildungen. Alle Buchhandlungen mit maximal 2 Mio Euro Umsatz im letzten Geschäftsjahr dürfen sich um die Förderung bewerben, vorausgesetzt ihr Gesamtumsatz setzt sich zu mindestens 50 % aus dem Verkauf von Büchern zusammen.

  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7500 Euro pro Buchhandlung, die Mindestförderhöhe beträgt 1.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Buchhandlungen liegt bei 20%.
  • Jede Buchhandlung darf nur einen Projektantrag einreichen.

Weitere Infos gibt es in einem Webinar, außerdem nennt der Börsenverein Ansprechpartner für telefonische Nachfragen:

  • Webinar am 26. August 2020, 17.30-18.30 Uhr zum Thema „Neustart Kultur“: Fragen und Antworten zur Förderung für Verlage und Buchhandlungen: Oliver Schenk (Referatsleiter K 32: Grundsatzfragen Medien, Medienkompetenz bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien), Alexander Skipis (Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins) und Kyra Dreher (Geschäftsführerin Fachausschüsse des Börsenvereins) informieren über die Förderprogramme und beantworten Fragen. Anmeldung für das Webinar unter: http://bit.ly/neustartkultur-buch. Die Veranstaltung wird auch live auf dem YouTube-Kanal des Börsenvereins übertragen.
  • Kontakt für Fragen rund um die Programme: 1. Für Buchhandlungen: Telefon +49 (0) 69 1306-306, E-Mail: buchhandlung_neustartkultur@boev.de; 2. für Verlage: Telefon +49 (0) 69 1306-325, E-Mail: verlag_neustartkultur@boev.de

 

 

 

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