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Buchverkauf: Keine pauschalen Rabatte möglich

Sämtliche Waren im Zuge der temporären Mehrwertsteuersenkung neu auszuzeichnen, erscheint vielen Händlern als zu aufwendig. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verweist aktuell auf eine in der Preisangabenverordnung festgelegte Ausnahmeregelung, durch die Händler auf das Neu-Kennzeichnen der Ware verzichten und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren können.

Die Crux: Die Ausnahmemöglichkeit gilt nicht für preisgebundene Artikel wie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen. Weil die Preishoheit hier bei den Verlagen liegt und sie die flächendeckend geltenden Ladenpreise festlegen, sind im preisgebundenen Buchmarkt solche Rabatte an der Kasse nicht möglich. Der Handel darf für diese Produkte die Preise also nicht pauschal um die 2 Prozentpunkte senken, die die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung von 7 auf 5% beim ermäßigten Satz mit sich bringt.

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