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Details zum Sachbuchpreis des Börsenvereins

Sachbücher im Blickpunkt: Ab 2020 vergibt der Börsenverein erstmals den Deutschen Sachbuchpreis. Jetzt hat der Verband weitere Einzelheiten zu der Auszeichnung bekannt gegeben, die der Warengruppe Impulse verleihen soll.

Mit dem Deutschen Sachbuchpreis soll jährlich ein Sachbuch „für die herausragende Darstellung und Vermittlung zeitgeschichtlich relevanter Themen“ ausgezeichnet werden. Überdies will der Börsenverein mit dem Buchpreis „die Aufmerksamkeit für Sachbücher als Grundlage von Wissensvermittlung, fundierter Meinungsbildung sowie als Impulsgeber für den öffentlichen Diskurs fördern“. Hier die Details im Überblick:

  • Die Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels vergibt den mit insgesamt 42.500 Euro dotierten Buchpreis erstmals am 16. Juni 2020 im Humboldt Forum in Berlin. 25.000 Euro gehen dabei an den Preisträger, jeweils 2500 Euro an die übrigen sieben Kandidaten auf einer Nominierungsliste.
  • Hauptförderer ist die Deutsche Bank Stiftung, weitere Unterstützer sind die Börsenverein-Wirtschaftstochter MVB und die Stiftung Humboldt Forum. 
  • Über den Preisträger entscheidet eine jährlich wechselnde siebenköpfige Jury, der Journalisten, Wissenschaftler und Buchhändler angehören werden. 
  • Anders als beim Deutschen Buchpreis wird es keine Longlist und eine dann folgende Shortlist geben. Die Jury stellt eine 8 Titel umfassende Nominierungsliste zusammen, die am 21. April 2020 im zeitlichen Umfeld des Welttags des Buches bekannt gegeben wird. Aus dieser Auswahl ermitteln die Juroren das Sachbuch des Jahres, das dann zu den Buchtagen in Berlin am 16. Juni präsentiert wird.
  • Die Jurymitglieder werden von der Akademie Deutscher Sachbuchpreis gewählt. Das elfköpfige Gremium hat der Vorstand des Börsenvereins einberufen, ihm gehören laut Verband „Vertreterinnen und Vertreter der Buch-, Medien- und Kulturbranche, der Wissenschaft, des Förderers sowie der Unterstützer des Preises an“. Den Vorsitz hat Vorsteher Heinrich Riethmüller.

Verlage können sich ab dem 23. September bewerben

Die Ausschreibung für die Verlage beginnt am 23. September, Einreichungsschluss ist am 22. November. Bewerben können sich Mitgliedsverlage des Börsenvereins, des Hauptverbandes des Österreichischen Buchhandels und des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes. Je Verlag können maximal 2 Titel (Monografie, deutschsprachiges Original, Erscheinungstermin zwischen Mai des Vorjahres und Bekanntgabe der Nominierungsliste) eingereicht werden. Zusätzlich sind bis zu 5 Empfehlungen möglich. Kriterien für die Auszeichnung sind laut Börsenverein „Relevanz des Themas; Erzählerische Qualität des Textes; Art der Darstellung; Verständlichkeit der Sprache und Zugänglichkeit zum Thema; Qualität der Sprache“.    

 

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