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Bleibt die Abholung im Laden zulässig?

Handelsverbände fordern, dass das Abholen von bestellten und gekauften Waren im Laden auch während des Lockdowns erlaubt bleiben soll. Bisher gibt es dazu noch keine eindeutige Regelung.

Klarheit zu Abhol- und auch Lieferdiensten werden wohl erst die jeweiligen Verordnungen der Bundesländer schaffen, nachdem sich Bund und Länder am Sonntag auf einen bundesweiten Lockdown inklusive Ladenschließungen geeinigt haben – im Zweifelsfall auch die Ordnungsämter vor Ort.

Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FPD) sagte dem Radiosender WDR 5 bereits, dass er im Buchhandel für eine Abholerlaubnis offen sei. Bereits im Frühjahr durften Kunden Bücher in den Buchhandlungen kontaktlos abholen.

Update: Bayern erlaubt Läden weiterhin Lieferdienste.

Neben dem Handelsverband HDE spricht sich auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) für eine kontaktlose Übergabe von Waren per Click & Collect aus den Läden heraus aus. Das sei nötig, um „das Überleben des stationären Handels zu sichern, die allgemeine Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die Nachfrage auf alle Handelsformen verteilen zu können”. Der bevh rechnet damit, dass die Logistik des Online-Handels wie im Frühjahr während des ersten Lockdowns wieder massiv belastet wird. Er fordert daher auch, an Sonn- und Feiertagen die Arbeit in den Logistikzentren des Handels und in der Distribution zu erlauben. Das solle auch für stationäre Händler gelten, die aus ihrem Laden heraus Aufträge verschicken, kontaktlos abgeben oder lokal liefern können.

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