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Bibliotheken kommentieren den UrhWissG-Entwurf

Das Bundeskabinett hat vor drei Wochen den Entwurf für das neue Wissenschaftsurheberrecht (UrhWissG) verabschiedet. Jetzt melden sich die deutschen Bibliothekare zu Wort, die den Regierungsentwurf begrüßen, „weil damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht getan ist“.

Dieser Tenor ist deutlich positiver als der des Börsenvereins. Der Verband hat kürzlich erklärt, die geplanten Regelungen seien zu kurzsichtig und böten keine nachhaltigen Lösungen für ein modernes, zukunftsfähiges Urheberrecht. Er sieht die Qualität von Bildung gefährdet und bezeichnet den Eingriff in das Urheberrecht zulasten von Autoren und Verlagen als Enteignung. Zwar sehe der Gesetzesentwurf eine „völlig unzulängliche“ Entschädigung für Autoren und Verlage über Verwertungsgesellschaften vor, in Bezug auf die Verlage könne dieses Versprechen jedoch nicht eingelöst werden.

Die Bibliotheken halten in ihrer Pressemitteilung anlässlich des anstehenden Bibliothekartags in Frankfurt am Main (30. Mai–2. Juni 2017) dagegen: „Bildung und Wissenschaft benötigen ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. Wo solche Regelungen fehlen, werden Forschung und Lehre in vordigitale Zeit zurückgeworfen.“ Der Regierungsentwurf regle „endlich in übersichtlicher Form und an einer Stelle, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Interesse von Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sein und zu einer entsprechenden Vergütung an die Urheber führen sollen“.

Insgesamt seien mit der geplanten Reform für verschiedene strittige Punkte akzeptable Kompromisse gefunden – insbesondere fürs Text- und Data-Mining, die Einzelmeldepflicht bei digitalen Semesterapparaten und den erlaubten Nutzungsumfang von Werken für digitale Semesterapparate. Der Gesetzesentwurf „zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

Kommentare

1 Kommentar zu "Bibliotheken kommentieren den UrhWissG-Entwurf"

  1. „Eingriff in das Urheberrecht zulasten von Autoren und Verlagen“ – Ich mag auf dem Gebiet ein wenig naiv sein. Verlage – ja. Aber was geht denn da zulasten der (ohnehin unbezahlten wissenschaftlichen) Autoren? Kann mir das mal jemand erklären?

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