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Bibliotheken fordern ungehinderten Zugang zu E-Books

In einem Offenen Brief fordern über 600 Bibliotheken den ungehinderten Zugang zu E-Books. Für sie sollen die  gleichen Regeln wie für gedruckte Bücher gelten.  
 
Der digitale Zugang sei gerade in Zeiten von Corona und geschlossenen Bibliotheksgebäuden oft die einzige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, an Bücher, Informationen und Medien heranzukommen, wird betont. Und weiter: „Doch beim sogenannten ,E-Lending‘ – also der temporären Bereitstellung einer Nutzungslizenz für ein elektronisches Buch – werde den Bibliotheken ein Riegel vorgeschoben“. 70% der E-Book-Titel der SPIEGEL-Bestsellerliste (Belletristik und Sachbücher) würden Bibliotheken bis zu einem Jahr lang vorenthalten.
 
In dem Offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages, den bislang bereits über 600 Bibliotheksleitungen unterschrieben haben, fordert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) die Politiker auf, sich dafür einzusetzen, „dass Bibliotheken ihrem Kultur- und Bildungsauftrag durch den umfassenden Verleih auch von elektronischen Büchern nachkommen können“.
„Das seit Jahren fehlende Verleihrecht für E-Books im Urheberrecht höhlt die Kultur- und Bildungsinfrastruktur der Öffentlichen Bibliotheken aus. Anlässlich des aktuell vorliegenden Gesetzentwurfes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes ist es daher unerlässlich, endlich eine entsprechende gesetzliche Regelung aufzunehmen“, fordert Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des dbv. 
Die Kernforderungen der Bibliotheken lauten:
  • E-Books sollen dem gedruckten Buch in allen Bereichen rechtlich gleichgestellt werden – wie dies bereits bei der reduzierten MwSt. und der Buchpreisbindung erzielt wurde – so auch beim E-Lending. Dazu sei  eine gesetzlich geregelte Grundlage für faire Lizenzmodelle durch eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechtsgesetzes nötig
  • Die Bibliothekstantieme soll auf elektronische Werke ausgeweitet werden, damit Autorinnen und Autoren auch für das E-Lending wie bei gedruckten Büchern angemessen vergütet werden. Im Gegenzug dazu müssten den Bibliotheken die gleichen Nutzungsrechte für elektronische, wie für gedruckte Werke eingeräumt werden.  

Kommentare

6 Kommentare zu "Bibliotheken fordern ungehinderten Zugang zu E-Books"

  1. Ich sehe es wie Petra Schier. Zunächst muss das Bezahlmodell für gedruckte Bücher endlich fair gestaltet werden. Ausleihzahlen stichprobenartig zu erfassen, ist nicht mehr hinnehmbar. Bibliotheken, die eine Onleihe betreiben, sollten auch ein Interesse daran haben, jeden anderen Verleihvorgang digital erfassen und weitermelden zu können. Danach kann man gern über den Verleih von E-Books zu anständigen Konditionen reden.

  2. Sehr geehrte Frau Klug, liebe LeserInnen,

    ich hoffe, dass Ihr Urteil über öffentliche Bibliotheken (ÖB) „nur“ auf Erfahrungen mit vermutlich einigen wenigen Bibliotheken aus eigener Anschauung beruht. Dann haben Sie vielleicht das Pech gehabt an solche ÖBs zu geraten, die so sind, wie Sie sie beschreiben und die es zweifellos AUCH gibt. So wie es schlechte Arztpraxen und Schulen gibt, Handwerksbetriebe, die sie betrügen und überhaupt Menschen, die ihren Beruf offenbar nie richtig erlernt haben. Und Verlage, die Alternative Fakten und Fake-News verbreiten. All diese „Marktteilnehmer“ – einschl. ÖB wie von Ihnen beschrieben – hätten es verdient, von diesem Markt zu verschwinden oder „runderneuert“ zu werden.
    Mich stört Ihre Verallgemeinerung, die ganz sicher nicht auf Kenntnissen über die Bibl.-Landschaft beruhen kann.
    1. Die jährliche Erneuerungsquote des Bestands in einer ÖB liegt bei den allermeisten Bibl. zwischen 8 und 12%. D.h. nach ca. 8-12 Jahren hat sich RECHNERISCH der Bestand einer ÖB komplett erneuert. Titel aus den 70er und 80er-jahren werden dann – teils berechtigte – Ausnahmen sein. Wenn Sie in einer guten Bibliothek den Eindruck veralteter Bestände haben, kann dies auch daran liegen, dass gerade die aktuellen Medien überwiegend entliehen sind. Der Blick in den Katalog hilft in solchen Fällen mehr als der ins Regal.
    2. ÖB sind die meistgenutzten Kultur-/Bildungs-/Freizeiteinrichtungen in D, wenn man Besucherzahlen zu Grunde legt (Bundesliga, Kino, Theater, Schwimmbäder… die haben alle keine Chance!). Die Nutzungs- und Bescucherzahlen (nicht immer die Ausleihzahlen) wachsen – in Summe – seit Jahrzehnten, bei Stagnation und Rückgang a) vereinzelter Bibliotheken und b) in bestimmten Segmenten, die tatsächlich durch online-Quellen substituiert werden. Nutzungsrückgänge haben sehr selten etwas mit schlechtem Management zu tun, sondern mit unzureichender Finanzierung seit Jahrzehnten. Bestimmte Kennzahlen bei der Finanzausstattung, die allgemein anerkannt sind, werden in solchen Fällen über Jahre nicht erreicht, dies führt zu Überalterung der Bestände (… und auch des Personals) und zu einem Tod auf Raten. Angesichts der Zahlen zu fragen, ob ÖB „überhaupt noch gebraucht?“ werden, ist eigentlich überflüssig.
    3. Das Bibliothekswesen ist statistisch hervorragend dokumentiert, und zwar seit vielen Jahren (www.bibliotheksstatistik.de). Diese Zahlen sprechen eine andere Sprache als Ihre Wahrnehmung. Eine kurze, sehr gute Zusammenfassung wichtiger Kennziffern (auch wissenschaftlicher Bibliotheken) finden Sie hier: https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/publikationen/Bericht_zur_Lage_2020__2021_WEB.pdf
    4. ÖB sind nicht nur „Ausleihstellen“ sondern soziale Treffpunkte. Sie können Filme und Fußball auch im TV und Internet sehen, Musik und Opern auf CDs und DVDs anschauen, trotzdem werden Sie wohl kaum Stadien, Kinos, Theater und Konzerthäuser schließen. Viele moderne Bibliotheken (bei weitem nicht alle, vielleicht nicht ein mal die Mehrheit…) haben mit früheren Einrichtungen nur noch wenig gemeinsam. Besuchen Sie mal eine pulsierende Mittel- oder Großstadtbibliothek, wenn dies wieder möglich ist, einen ganzen Tag lang, von morgens bis abends, sie werden sich wundern, was dort los ist.
    5a. BibliothekarInnen bilden sich mit Nichten ein, dass Autoren „kostenlos“ für sie zu arbeiten haben. Ich kennen nicht eine einzige KollegIn, die erwartet, gedruckte oder digitale Werke kostenfrei nutzen zu dürfen. Das digitale Modell der Onleihe, an dem ca. 90% aller ÖB teilnehmen und bei dem Bibliotheken Lizenzen für den Verleih von e-Books an Ihre NutzerInnen erwerben, wird im Grundsatz akzeptiert. Wussten Sie, dass EINE solche Lizenz i.d.R. auch nur von EINER Person zeitgleich gelesen werden kann, und sich niemand darüber aufregt? Aufregung gibt es darüber, dass etliche Verlage einseitig die Lizenzbedingungen in den letzten Jahren stetig verschlechtert haben, z.B. durch sog. „Windowing“, durch beschränkte Lizenzlaufzeiten u.a. Die Forderung des dbv ist also zunächst mal jene, dass digitale Werke – in der Nutzungsmöglichkeit – mit den gedruckten Werken GLEICHZIEHEN, dass also Verlage deren Nutzung durch Bibliothekn nicht verweigern können, so wie sie es auch bei gedruckten Medien, DVDs, CDs und CD-ROM nicht dürfen. Über vernünftige Lizenzmodelle, die übrigens etliche Verlage, die sich an der Onleihe beteiligen, bereits anbieten und durchaus lukrativ finden, ist dann zu verhandeln, wie die Forderung des dbv nicht verschweigt.
    Ich erlaube mir außerdem den Ausflug zu den von Ihnen geschätzten Unibibliotheken: Das Wissen in den meisten Fachbüchern ist auf Grund Finanzierung durch öffentliche Mittel (Studium, Doktorarbeit, Habilitationsschriften, Schriften aus Forschungs- und Lehrtätigkeit) entstanden, das wissenschaftliche Fachverlage fast „kostenlos“ von den Autoren abgreifen. Initiativen, dass dieses öffentlich finanzierte Wissen via Open Access zur Verfügung gestellt wird, sind seit Jahren – leider zu langsam – im Kommen und werden sich hoffentlich durchsetzen. Solche Entwicklungen werden seit vielen Jahren von etlichen Verlagen bekämpft. Tatsächlich haben sich HIER die Zeiten geändert, denn für eine fachliche Publikation ist zwar eine Qualitätskontrolle, aber häufig keineswegs mehr ein Verlag im klassischen Sinne notwendig.
    5b. ÖB zahlen die sog. Bibliothekstantieme (s. wikipedia), die auf Ausleihzahlen beruht, an die VG Wort. Über die Höhe (die ich nicht kenne) kann man sich trefflich streiten, ich hätte nichts dagegen, durch eine Erhöhung die Urheber direkt zu stärken.
    6. Der Gebrauchtbuchmarkt, den ich selbst sehr schätze und nutze, ist beeindruckend, aber keineswegs so allumfassend entwickelt, wie sie es darstellen. Aber nehmen wir es mal an: Die finanzielle Belastung eines Haushalts durch Gebrauchtbüchern wäre ganz erheblich. In ÖBs haben Sie es mit zahlreichen Viellesern zu tun, die für einen Jahresbeitrag von 10 bis 30,- EUR bis zu hunderte von Medien im Jahr entleihen. Ich denke z.B. an Haushalte mit Kindern. Diese finden in Bibl. eine Medienlandschaft vor, die sie in diesem Umfang in haptischer Form kaum noch im Buchhandel gibt. Viele ausgefallenen Verlagsproduktionen bekommen in Bibliotheken die Chance, an „den Mann“ gebracht zu werden, die es mit gleicher Vielfalt häufig nur noch online gibt.
    7. Bibliotheken sind keine „Feinde“ des Buchmarktes / der Verlage, sondern Multiplikatoren, die Kaufanreize liefern. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass viele Bibl.-LeserInnen auch eifrige Medienkäufer sind. Der eigene Medienumsatz von ÖB (ca. 100 Mio. EUR/Jahr) ist dabei weniger entscheidend sondern die Impulse, die sie bei ihren LeserInnen auslösen.
    8. Als letztes möchte ich Sie fragen, was Sie unter „effizient“ – dem letzten Wort Ihres Beitrags – verstehen? Stehen Ausgaben und Nutzen in schlechter Relation zueinander, obwohl Sie beide Kenngrößen überhaupt nicht kennen? Oder ist ihre Ineffizienz schon alleine dadurch gegeben, dass sie als kommunale Einrichtungen nicht kostendeckend arbeiten – wie Schwimmbäder, Opern, Kindergärten und Schulen?

    Ich habe selbst viele Gründe, meinen eigenen Berufsstand (BibliothekarInnen) und z.T. auch deren Standesvertretungen unterschiedlich scharf zu kritisieren. Und die Effizienz ist in der Tat immer steigerungsfähig – bei Bibliotheken ebenso wie bei Betrieben der freien Wirtschaft. Angesichts der schlechten Finanz- und Personalausstattung dt. ÖBs (im Vgl. z.B. mit dem Bibliothekswesen in Skandinavien, z.T. auch UK, CDN, USA) finde ich die Leistung vieler Bibliotheken hierzulande sehr beachtlich!

    Ich bin der Meinung, dass in ÖBs viele BücherfreundInnen „geboren“ (Stichwort: Leseförderung) werden, die später mal für ordentliche Umsätze bei Büchern und eBooks, sowohl in Handel als auch Bibliotheken, sorgen werden.

    Viele Grüße
    Martin Spieler

  3. Dorothee Schneider | 22. Januar 2021 um 17:11 | Antworten

    Sehr geehrte Frau Klug, wann waren Sie denn das letzte Mal in einer Stadtbücherei? Oder gar in mehreren?

    Wissen Sie, wie Onleihe funktioniert? Auch ein EBook wird von den Büchereien gekauft und kann dann immer nur an einen Leser zur Zeit ausgeliehen werden. Es läuft genauso wie beim gedruckten Buch. Wenn Sie das mal ausprobiert hätten, wüssten Sie das…

    Wobei die Überschrift des Artikels ein bisschen irreführend ist und man tatsächlich denken könnte, dass die Bibliotheken kostenlosen Zugang zu EBooks fordern.

    Viele Grüße,

    Dorothee Schneider

  4. Dem letzten Absatz wäre von meiner Seite noch hinzuzufügen, dass die VG Wort dann endlich nicht mehr nur Stichproben ziehen, sondern die tatsächlichen kompletten Ausleihzahlen aller Bibliotheken ihren Berechnungen zugrunde legen müsste. Heutzutage sind doch nun wirklich alle Bibliotheken miteinander vernetzt und die Zahlen am Jahresende leicht abrufbar. Die bisherige Durchführung von Stichproben verzerrt die Ergebnisse und ist im Grunde nicht mehr akzeptabel.

  5. Das ist ja erschütternd! Das eine Frau, die einen Doktor-Titel trägt, so einen Kübel Dreck hier ausleert, macht mich fassungslos. Ich arbeite in einer öffentlichen Bibliothek und kann diese pauschalen Abwertungen nicht ertragen. Wir haben Leiszungszahlen (Besucher, Ausleihen, Veranstaltungen), die viele andere hoch subventionierte Einrichtungen weit übertreffen. Darüberhinaus sind wir zumindest im Öffentlichen Dienst ein sehr innovativer Bereich, wenn ich mir die Entwicklungen der letzten Jahre ansehe.
    Leider hat die Dame offenbar auch nicht verstanden, worum es geht: um die Gleichstellung von E-Books und gedrucktem Buch, und um faire Lizenzmodelle. Wenn wir E-Books kaufen und anbieten, sollen sie auch gerecht genutzt werden können und nicht durch verschwurbelte Lizenzmodelle unattraktiv gemacht werden.

  6. Dr. Sonja Ulrike Klug | 22. Januar 2021 um 13:31 | Antworten

    Sehr traurig ist das. Bildet sich denn der Öffentliche Dienst mitsamt seinen Bibliotheken ein, dass sämtliche Kreative und die Verlage für sie „kostenlos“ zu arbeiten haben??? Das ist unverschämt.
    Zumal ich wahrnehme, dass viele 0815-Stadtbibliotheken in den letzten Jahren aufgrund ihrer Uralt-Bestände (70er und 80er Jahre), die kaum noch aktualisiert werden durch neuere Titel, immer mehr an Attraktivität verlieren! Gleichzeitig hat sich ein extensiver Gebrauchtbuchmarkt entwickelt, auf dem man für ca. 3-10 Eur praktisch alle Titel, auch topaktuelle, weit unter Ladenpreis erwerben kann, sei es in Sozialkaufhäusern oder online. Ich kenne etliche Käufer, die sich dort eindecken und auf einen Bibliotheksausweis inzwischen bewusst verzichten.

    Die Frage ist doch: Werden die vielen (Stadt-)Bibliotheken (mit Ausnahme der Uni-Bibliotheken, die erheblich mehr zu bieten haben), überhaupt noch gebraucht?

    Auf keinen Fall sollten die E-Book-Rechte „aufgeweicht“ werden, indem man Autoren und Verlage „kostenlos“ arbeiten lässt. Die Bibliotheken sollen zahlen für die Bücher, oder eben nichts anschaffen (wie schon seit 20 Jahren) und die Pforten schließen. Viele Bibliotheken sind teuer im Unterhalt (Personal, Raumkosten etc.) und wenig effizient.

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