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BGH fordert aktive Cookie-Zustimmung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Internetnutzer künftig aktiv zustimmen müssen, wenn Cookies gesetzt werden sollen. Mit einem Cookie-Banner fragen Betreiber, ob sie Daten auf der Festplatte des Nutzers speichern dürfen. Cookies speichern Informationen über den Webseiten-Besuch wie Verweildauer, aufgerufene Unterseiten oder Such-Begriffe. Bei jedem Aufruf liest die Webseite vorhandene Cookies aus und verwendet diese bei Bedarf. Seit Jahren wird darüber gestritten, wie die Banner aufgebaut sein müssen und welche Anforderungen an die Einwilligung der Datenspeicherung zu stellen sind.

Bei dem aktuellen Urteil ging es um die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen einen Anbieter von Online-Gewinnspielen. Die Verbraucherzentralen kritisierten bei ihm eine voreingestellten Haken zur Cookie-Einwilligung, den die Nutzer somit nicht mehr aktiv selbst setzen müssen. Der BGH urteilte nun, dass eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten auf Smartphones oder anderen Endgeräten unzulässig ist und den Anwender unangemessen benachteilige. Er bestätigte damit die europäischen Vorschriften, nach denen Nutzer dem Setzen von Cookies aktiv zustimmen müssen.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder kritisierte die Entscheidung: „Das Urteil des Bundesgerichtshofs trifft die Webseitenbetreiber schwer und es nervt viele Internetnutzer. Neben den hohen Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung müssen die Betreiber von Webseiten jetzt zusätzliche Prozesse und Formulare für ihre Web-Angebote einführen, um Cookies auch künftig nutzen zu dürfen.“ Unklar sei zudem, welche Cookies künftig als „nicht unbedingt erforderlich“ gelten. „In der derzeitigen Krisensituation bräuchten aber gerade Webseitenbetreiber dringend Rechtssicherheit, um nicht noch zusätzlich Datenschutzverstöße zu riskieren.“ Die unklare Rechtslage könne für die Anbieter bedeuten, dass sie ihre Prozesse in den kommenden Monaten mehrfach überarbeiten müssen. Auch für die Internetnutzer entstehe ein Komfortverlust, weil sie häufiger Banner wegklicken oder Häkchen setzen müssten, bevor sie die gewünschten Inhalte sehen.

Ob Corona-Tracking-App oder Cookie-Setzung: Das Datenschutzrecht hat sich im Fahrwasser der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom Nischenthema zum Dauerbrenner entwickelt und differenziert sich durch neue rechtliche Fragestellungen aus. Weiteres und Fachliteratur zum Thema im buchreport-Beitrag „Dauerbrenner Datenschutzrecht“ (br+).

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