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Bezahlen per Kassenbon

„Warum ein Einkauf bei Müller glücklich macht“, erklärt die in Ulm ansässige Drogeriemarktkette Müller vollmundig auf ihrer Webseite. Bestimmte Einkäufe in den 487 deutschen Filialen des Großdrogisten machen allerdings zumindest Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels alles andere als glücklich: Am kommenden Dienstag, 23. Februar, wird der Jurist in einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Ulm mit den Anwälten des Unternehmens über die Müller-Praxis streiten, Rabattgutscheine beim Kauf preisgebundener Bücher einzulösen.

Stein des Anstoßes: Wer bei der Handelskette einkauft, bekommt „als Dankeschön“ einen 3%-Rabatt auf seinen Einkauf. Die Summe wird auf den Kassenbon aufgedruckt und beim nächsten Einkauf verrechnet.

Mehr zum Thema im neuen buchreport.express 7/2010, der am morgigen Donnerstag (18.2.2010) erscheint

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