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App-Store bleibt außen vor

Das vorerst letzte Kapitel im Agency-Kartellverfahren ist abgeschlossen: Richterin Denise Cote hat die Strafe für Apple festgelegt, die deutlich milder ist, als es das US-Justizministerium ursprünglich gefordert hatte. Im Detail:

  • Keine Meistbegünstigungsklausel: Apple darf zwar weiterhin Agency-Verträge abschließen, muss aber die Meistbegünstigungsklausel streichen. Heißt: Der Konzern darf nicht mehr bestimmen, dass die E-Books im iBookStore mindestens genauso günstig sein müssen wie in anderen E-Book-Shops. Dies gilt nicht nur für jene Verlage, denen Preisabsprachen vorgeworfen wurden, sondern für alle Vertragspartner von Apple.
  • In-App-Verkäufe bleiben unberührt: Anders als vom US-Justizministerium gefordert, wird Apple nicht gezwungen, seine In-App-Klauseln abzuwandeln. Das Ministerium wollte erreichen, dass E-Book-Wettbewerber von Apple wie Amazon  aus ihren Apps heraus in ihre Shops verlinken dürfen. Eine solche Regulierung des App-Stores ist nicht vorgesehen. 
  • Gestaffelte Preigestaltungsfreiheit: Die im Vergleich mit den Verlagen HarperCollins, Hachette, Simon & Schuster, Penguin und Macmillan ausgehandelte Preisgestaltungsfreiheit für E-Book-Händler gilt weiterhin – allerdings mit verlängerten Fristen. Neue Verträge, mit denen die Verlage die Preise für ihre E-Books wieder selbst bestimmen dürfen, können erst nach Ablauf einer Frist verhandelt werden, die sich danach richtet, wie schnell sich die Verlage auf den Vergleich eingelassen haben. Hachette darf die eigenen Verträge erst 24 Monate nach Ablauf der Frist neu verhandeln, gefolgt von Harper Collins (30 Monate), Simon & Schuster (36 Monate), Penguin (42 Monate) und schließlich Holtzbrinck-Tochter Macmillan (48 Monate). 
  • Apple wird in den kommenden Jahren unter eine staatliche Aufsicht gestellt, um zu überwachen, ob Apple den Auflagen entspricht.

Auch wenn Apple sich laut „AllThingsD gegen die Sanktionen wehren will: Sofern es dabei bleibt, werden die Auswirkungen auf den US-Markt weitreichend sein und insbesondere Marktführer Amazon zugute kommen. Nach Schätzungen des US-Schriftstellerverbands ging der Marktanteil von Amazon auf dem E-Book-Markt durch die Einführung des Agency-Modells von 90% auf 60% zurück. Auch deutsche Akteure hatten sich besorgt zu den Auswirkungen des Prozesses geäußert.

Die Vorgeschichte lesen Sie im buchreport-Dossier zum Agency-Modell.

Hier das Urteil im Original:

US v. Apple Injunction

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