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Amazon nimmt keine Rücksicht auf Gesetze

Der Online-Riese Amazon muss laut Börsenverein bis zu 250.000 Euro zahlen, wenn er erneut die deutsche Buchpreisbindung missachtet. 
Hintergrund: Der Börsenverein hatte Klage gegen den Online-Händler eingereicht, weil Amazon einen Nachlass auf ein preisgebundenes Buch gewährt hatte. Der Käufer wollte den betreffende Titel ursprünglich gebraucht beim Amazon Marketplace erwerben. Weil die Verkäuferin nicht bereit war, für das Buch eine Rechnung auszustellen, wandte sich der Käufer an den Kundenservice von Amazon. Dieser habe dann ein verlagsneues Buch zum Preis des gebrauchten Buches verkauft, so der Vorwurf des Verbands. Das Landgericht Wiebaden habe der Klage in vollem Umfang entsprochen.  
„Amazon ermöglicht alles, ohne Rücksicht auf Gesetze – das scheint die Devise des Versandhändlers zu sein. Wir prüfen laufend, ob Amazon die Preisbindung einhält“, so Börsenvereins-Geschäftsführer Alexander Skipis.

Kommentare

9 Kommentare zu "Amazon nimmt keine Rücksicht auf Gesetze"

  1. Warum eigentlich fühlen sich in diesem Forum ständig Leute berufen, die Buchpreisbindung zu verdammen, die offensichtlich über keinerlei Sachkenntnis über die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels verfügen? Mäßig talentierte AutorInnen, die ihre Frustration über den anhaltenden Misserfolg ihrer schriftsterllerischen Bemühungen auf dem Buchmarkt meinen kompensieren zu müssen? Man kann ja sachlich über alles streiten, aber bitte nicht immer mit diesem lamoryanten Unterton…

    • @Buchhändler und @Peter Fobel
      Ihr beide stellt eure selten depperte Buchpreisbindung über diejenigen, die euch eure Existenz überhaupt erst ermöglichen: nämlich den Kunden.
      Dass dieser Fall hier konstruiert von Gestalten wie euch ist, dürfte jedem klar sein. Amazon hat im Sinne des Kunden und seiner Bindung gehandelt, für euch ein Fremdwort….sonst hätte es solche Posts nicht gegeben.
      Nur gut, dass ihr die Rechnung bekommt, wann, werden wir sehen, aber DASS ihr sie bekommt, ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

      • Genau das meinte ich: Keine Ahnung vom Geschäft, aber mit Schaum vor dem Mund wier ein verwöhntes Kind mit dem Fuß auf den Boden stampfen … Merke: auch der Fachbuchkäufer. der dank der Preisbindung einen sehr speziellen Titel erschwinglich erwerben kann, ist mein Kunde!

  2. Die Buchpreisbindung ist ein ordnungspolitischer Sündenfall, die keine ihrer heilsbringenden Versprechungen einlösen kann und wie man sieht vor allem den Verbrauchern schadet. Das hatte schon im Jahr 2000 die Monopolkommission der Bundesregierung ins Stammbuch geschrieben, die dem argumentativ entgegenzusetzen hatte als das Lobbyistenlied des Buchhandels. Ein schönes Beispiel dafür, dass sich die Buchpreisbindung gegen den Verbraucher und Unternehmen wendet, die im Wettbewerb für ihre Kunden streiten. So kann man sich als Interessenverband auch die Maske vom Gesicht reißen.

  3. Es ist wie immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit:
    Natürlich ist es gut alles für den Kunden zu tun und Amazon ist damit auch sehr erfolgreich, aber Kundenservice auf Kosten der Buchpreisbindung ist in Deutschland illegal und illegitim.
    Für den Kunden ist es im ersten Moment vielleicht angenehm wenn er neue Bücher günstiger bekommt, doch für die Buchbranche und die deutsche Gesellschaft insgesamt ist eben die Buchpreisbindung wichtiger.

  4. Diese zunächst Negativ-Werbung weil Buchpreismisachtung ist eine sehr gute Werbung für Amazon.
    Denn genau das tut amazon: alles für den Kunden.

    Das kann ich als Kunde von amazon selbst bestätigen.
    Schnell, kulant, reibungslos

    Und das ist doch, warum Kunden kaufen – oder nicht?

    Und das ist auch, was sich so manche andere großen Händler aus dem Bereich Buch mehr auf die Fahne schreiben sollten.

    MC

  5. Ruprecht Frieling (Prinz Rupi) | 19. Dezember 2013 um 15:13 | Antworten

    Was für ein Zirkus, um die vermaledeite Buchpreisbindung zu halten!

  6. Naja, aber das ist auch fies. Hier wird / wurde der Kundenservice von Amazon quasi „hereingelegt“, weil dieser einem Kunden entgegenkommen wollte. Wäre hier nicht eher die Marketplace-Verkäuferin zu rügen, zumindest wenn sie eine gewerbliche Anbieterin / Verkäuferin war und keine Rechnung ausstellen wollte? Als Privatverkäuferin wäre es eine andere Sache, aber wenn es eine gewerbliche Händlerin ist / war, muss sie doch eine Rechnung ausstellen. Hier also Amazon den Schwarzen Peter zuzuschieben, weil diese hier dem Kunden einen Gefallen tun wollte (und vermutlich um weiteren Ärger zu vermeiden), ist schon etwas befremdlich. Da fragt man sich, wie das überhaupt herauskam, wenn es um EIN Buch ging, und um EINEN Kunden? Hatte der Kunde dies gleich an die große Glocke gehängt, bzw. vielleicht Amazon gar direkt schädigen wollen? Schon ein komischer Zufall, oder? Jeder „Normalkunde“ wäre doch froh über dieses „Angebot“ gewesen …

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