buchreport

Absage an Einheitstarif

Zugzwang qua Gesetz: Nach dem neuen Urhebervertragsrecht, das am 1. März in Kraft getreten ist, müssen Branchenverbände jetzt mit Autorengewerkschaften kollektive Vergütungsvereinbarungen aushandeln, wenn dies nicht ausdrücklich von den Mitgliedern abgelehnt wird (§36). Heißt: der Börsenverein müsste als Verband die Tarifhoheit für die Autorenvergütung ausüben.

Jetzt weiterlesen mit

Mehr Hintergründe. Mehr Analysen. Mehr buchreport.

Monatspass

17,50 €*

  • Lesen Sie einen Monat lang für unter 60 Cent am Tag alle br+ Beiträge.

Abon­ne­ment „Der Digitale“

510 €*

  • Ein Jahr lang alle br+ Beiträge lesen.

Zugang zu diesem Angebot vorhanden? Loggen Sie sich hier ein.

Hilfe finden Sie in unserem FAQ-Bereich.


*alle Preise zzgl. MwSt.

Nicht das Richtige dabei? Alle Angebote vergleichen

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Absage an Einheitstarif"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*