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26 Mio Dollar Strafe für Macmillan

Die Vergleichsverhandlungen zwischen Macmillan, den US-Bundesstaaten und Verbrauchern zum Agency-Modell sind abgeschlossen. Wie „Publishers Weekly“ berichtet, soll der US-Verlag 26 Mio Dollar zahlen – statt der ursprünglich verkündeteten 20 Mio Dollar. Noch hat Richterin Denise Cote den Vergleich der Sammelklage nicht abgesegnet, ihre Einwilligung gilt aber als wahrscheinlich.

Demnach soll Macmillan 20 Mio Dollar an die Verbraucher zahlen (voraussichtlich im Sommer). Mit 3 Mio Dollar trägt Macmillan die Kosten der Untersuchung und des Prozesses, darüber hinaus zahlt der Verlag 2475 Dollar an Anwaltsgebühren sowie 1000 Dollar für jeden der Kläger als „Servicegebühr“. 

Im Februar hatte Macmillan-CEO John Sargent in einem Brief an Autoren, Illustratoren und Literaturagenten seine Entscheidung für den Vergleich wie folgt begründet:
  • Macmillan habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Doch da sich Penguin wegen der geplanten Fusion mit Random House schließlich auf einen Vergleich eingelassen hat (buchreport.de berichtete), hätte Macmillan als einzige Verlagsgruppe die Fahne hoch halten müssen. Als einzelner Verlag hätte Macmillan die Marktpreise nicht beeinflussen können. Und die Urheber hätten unter den Preisdifferenzen (= geringeren Abverkäufen) zu leiden.
  • Das finanzielle Risiko des Verfahrens sei zu hoch geworden. Da alle übrigen Verlage sich auf einen Vergleich eingelassen haben, hätte Macmillan nicht nur den eigenen Schaden verantworten müssen, sondern auch Rechnung tragen müssen für den der anderen Verlage (soweit nicht durch den Vergleich abgedeckt), so Sargent. Der geschätzte maximale Schadensersatz bei einer Verurteilung wäre für Macmillan weit höher gewesen als das Eigenkapital des Verlags.  

Wie berichtet, gibt es derzeit mehrere juristische Schauplätze rund ums Agency-Modell. Der aktuelle Stand:

  • KartellverfahrenIm April 2012 erhob das US-Justizministerium Klage gegen Apple und fünf US-Verlage: Das Justizministerium wirft den Verlagen Hachette LivreHarper Collins, Simon & SchusterPenguin und Macmillan sowie Apple vor, die Preise für E-Books nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen zu haben. Während Apple nach heutigem Stand im Sommer 2013 vor Gericht kämpfen will, haben sich die Verlage außergerichtlich mit der US-Justiz geeinigt (hier mehr).
  • Europäisches Wettbewerbsrecht: Auch die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Verlage und Apple eingeleitet. Inzwischen haben sich alle Verlage außergerichtlich mit der EU-Kommission geeinigt, Apple kämpft vor Gericht (hier mehr). 
  • Verbraucherschutz: Im Mai 2012 reichten alle Bundesstaaten (außer Minnesota) und US-Territorien eine Sammelklage gegen die Verlage und Apple ein, die weniger um Kartellrechtsverstöße als den Verbraucherschutz kreist. Auch in diesem Verfahren wurde ein Vergleich angestrebt (hier im Detail nachzulesen). Der Prozess gegen Apple und Penguin soll am 3. Juni beginnen.
  • Zudem gibt es eine separate Klage von Verbrauchern, die bereits im Sommer 2011 eingereicht wurde, lange bevor das US-Justizministerium, die EU-Kommission sowie die Bundesstaaten rechtliche Schritte eingeleitet haben (hier mehr). Diese wurde mit der Klage der Bundesstaaten zusammengelegt. 

Hintergrund der Verfahren: Die angeklagten Verlage waren 2010 zum Agency-Modell gewechselt: Bei dem zuerst von Macmillan und Apple forcierten Modell legt der Verlag den Preis fest, den die Verkaufsplattformen als Agenturen (die ja keine E-Books einkaufen und ans Lager nehmen) beim Endkunden abrechnen. Die Kläger sind nicht gegen das Modell an sich, melden aber Zweifel am Zustandekommen des Modells an. Die Verlage hätten sich mit Apple abgesprochen, um den Agency-Ansatz durchzusetzen.

Mehr zum Thema im buchreport-Dossier zum Agency-Modell.

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