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400 Mio Dollar Entschädigung

Die Kartellklage zum Agency-Modell bleibt Gesprächsthema in den USA: Richterin Denise Cote hat den Vergleich zwischen Apple und Verbrauchern wie erwartet abgesegnet – obwohl sie das Settlement als „ungewöhnlich“ bezeichnet hat. Der Konzern muss demnach 400 Mio Dollar Entschädigung zahlen – als Entschädigung dafür, dass die Ebook-Käufer durch die mutmaßlichen Kartellabsprachen mit Verlagen höhere Preise zahlen mussten. 

Der Betrag soll an 23 Mio Kundenkonten ausgeschüttet werden. Da einige Verbraucher bei mehreren Ebook-Shops registriert sind, wird die Zahl der Begünstigten wahrscheinlich unter 23 Mio liegen. 

Mit dem Betrag können die Konsumenten aber noch nicht fest rechnen: Nur wenn ein Berufungsgericht das Urteil gegen Apple bestätigt, ist der Betrag fällig. Sollte das Urteil bezweifelt oder aufgehoben werden, könnten die Konsumenten nur 50 Mio bekommen oder ganz leer ausgehen.

Die Kartellklage gegen Apple und die US-Großverlage HarperCollins, Simon & Schuster, Hachette, Macmillan und Penguin wurde auf verschiedenen juristischen Fronten ausgefochten. Im Überblick:
  • US-Justizministerium: Die US-Justiz erhob im April 2012 Klage gegen Apple und fünf US-Verlage, weil diese die Preise für Ebooks nach Absprache erhöht und damit gegen das Kartellrecht verstoßen hätten. Während sich die Verlage auf einen millionenschweren Vergleich eingelassen haben, hat Apple Berufung gegen das Urteil aus dem Sommer 2013 eingelegt. Hier geht der juristische Streit also noch weiter.
  • Verbraucher: Im Mai 2012 reichten US-Bundesstaaten eine Sammelklage gegen die Verlage und Apple ein, die weniger um Kartellrechtsverstöße als den Verbraucherschutz kreist. Hier haben sich die Verlage und Apple mit der Gegenseite verglichen. Außerdem gab es eine separate Klage von Verbrauchern, die bereits im Sommer 2011 eingereicht wurde, lange bevor das US-Justizministerium, die EU-Kommission sowie die Bundesstaaten rechtliche Schritte eingeleitet haben. Diese wurde später mit der Klage der Bundesstaaten zusammengelegt. 
  • EU Kommission: Im Dezember 2012 segnete die EU Kommission einen von den Großverlagen und Apple vorgelegten Vergleich ab. Brüssel hatte den Verlagen ebenfalls vorgeworfen, in einer konzertierten Aktion mit Apple das Agency-Modell durchgesetzt zu haben.
Hintergrund des Agency-Streits: Mehrere große US-Verlage Verlage waren 2010 zum Agency-Modell gewechselt. Bei dem zuerst von Macmillan und Apple forcierten Modell legt der Verlag den Preis fest, den die Verkaufsplattformen als Agenturen (die ja keine Ebooks einkaufen und ans Lager nehmen) beim Endkunden abrechnen. Die Kläger sind nicht gegen das Modell an sich, melden aber Zweifel am Zustandekommen des Modells an. Die Verlage hätten sich mit Apple abgesprochen, um den Agency-Ansatz durchzusetzen.

Mehr zum Thema im Dossier von buchreport.de

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