buchreport

Die Preisbindung ist für E-Books völlig ungeeignet

Der Börsenverein hat seine Meinung zur Preisbindung von elektronischen Büchern geändert und sich für fixe Preise ausgesprochen (buchreport.de berichtete hier). Die Frankfurter Rolle rückwärts hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. buchreport dokumentiert unterschiedliche Reaktionen von Carsten Vogt (Buchhändler aus München), Joerg Pfuhl (Random House), Axel Nehen (Pearson Education Deutschland), Eric Merkel-Sobotta (Springer Science+Business Media), Arnoud de Kemp (digiprimo), Werner-Christian Guggemos (Ciando), Hans Kreutzfeldt (Kreutzfeldt Electronic Publishing), Barbara Dietz (Lübbe) und Mathias Schindler (Wikimedia).

Carsten Vogt, angestellter Buchhändler in München

Es wundert mich sehr, daß sich hier keine Sortimenter artikulieren. Haben die vielen Buchhändler alle keine Meinung zu dieser Thematik, die u.U. sehr richtungsweisend sein kann?

Meine private Meinung als angestellter Buchhändler in einer Fachbuchhandlung:

Der Börsenverein und die Preisbindungstreuhänder können leider schon heute nicht alle Preisbindungsverstöße bzw. Wettbewerbsverstöße aufdecken. Wer offenen Auges ist, wird diese Preisbindungsverstöße bei Versendern, insbesondere in Nebenmärkten, aber auch im Sortimentsbuchhandel, fast wöchentlich entdecken können. (Mir aufgefallen vor ca. 5 Wochen in einer „Buchhandlung“ in Regensburg, letzte Woche bei einer Zeitung, gestern bei einem Lebensmitteldiscounter.)
Die Preisbindung ist wahrhaftig nicht lückenlos!

Die E-Books im Preis zu binden ist m.E. an der Wirklichkeit vorbeigehend. Wer sich im Internet bewegt, wird sehen, daß der Handel immer grenzübergreifender ist. Die Preisbindung, die bei Büchern durchaus ihre Berechtigung haben mag, wenn auch m.E. anfechtbar ist, ist für dieses „neue“ Medium völlig ungeeignet.

Richtig ist die Anmerkung von Hans Kreutzfeldt, Kreutzfeldt Electronic Publishing, daß damit sogar die gesamte Preisbindung auf den Prüfstand gestellt werden könnte – und gefährdet wäre.

Mein Lösungsvorschlag: Jeder Hersteller (Verleger) preisbindet seine Erzeugnisse – oder eben nicht. (Mir ist es unverständlich, daß diese Option im neuen Buchpreisbindungsgesetz auch für Printerzeugnisse nicht vorgesehen war/ist.)
Wer will im Bereich der grauen Literatur für Studien als Download von z.B. McKinsey & Co eine Preisbindung schaffen? Ohne Beschaffungskalkulation geht das heute nicht für den Sortimenter.

Was ist schon heute mit der mangelhaften Rabattierung bei manchen Wissenschaftsverlagen (und besonders Schulbuchherstellern)?

Wenn von einer Preisbindung gesprochen wird, dann müssen auch die Erträge für den Buchhändler (Sortimenter) im Auge behalten werden. (Der bleibt ggf. als erster auf der Strecke.)

Die Verantwortlichen sollten vielleicht einmal einige Tage im Buchhandel arbeiten, bevor sie Ideen zur (unpraktikablen) Preisbindung generieren. Und: Die Verantwortlichen sollten sich um eine lückenlose Buchpreisbindung bei Printerzeugnissen kümmern. (Was ist mit den Mengennachlässen bei Büchern, wo werden die dem Sortimenter und dem Endkunden transparent gemacht? – Angeblich soll das VLB da ja zum Jahresende eine Plattform sein.)

Fazit: Wenn solche Diskussionen geführt werden, dann sollten alle Seiten sich zu Wort melden – und dazu gehören auch die Sortimenter!

Joerg Pfuhl, Random House

Ich halte es für richtig, dass der Börsenverein die Preisbindungsfrage für E-Books klärt, auch wenn ich die Umsetzung in einem internationalen Markt für einen letztlich nicht praktikablen Wunsch halte. In unserer bisherigen Praxis sind wir mit empfohlenen Preisen gut gefahren; die Händler haben sich daran gehalten. Mit der Popularisierung der E-Book-Lesegeräte sind jetzt wie in den USA Preiskämpfe zu befürchten. Anzustreben ist deshalb ein Branchenkonsens über die Preisfestsetzung für E-Books, um zu verhindern, dass es eine zu große Diskrepanz gibt zwischen dem Preis für ein gedrucktes Buch und dem entsprechenden E-Book. 15 oder 20% Preisabschlag für ein E-Book sind verträglich. (Foto: Mike Minehan)

Axel Nehen, Pearson Education Deutschland

Wir sind im Prinzip für die Preisbindung, auch wenn dies von der Praktikabilität her beim E-Book schwieriger durchzusetzen sein wird. Wir sind daran interessiert, dass der Inhalte und die intellektuelle Leistung geschützt werden und zwar unabhängig vom Ausgabeformat. Deshalb appelliere ich auch, die Preisfestsetzung nicht auf der Basis einer Kostenrechnung vorzunehmen, die beim E-Book womöglich von verminderten Kosten ausgeht, sondern anhand der intellektuellen Leistung.

Eric Merkel-Sobotta, Springer Science+Business Media

Die Stellungnahme zugunsten der Preisbindung für E-Books sieht nach einer reflexhaften Defensiv-Reaktion aus – gegen neue Entwicklungen im Verlagsmarkt, die offenbar von vielen als Bedrohung empfunden werden. Springer sieht den Markt viel optimistischer: Digitale Innovationen und neue Geschäftsmodelle sind eine Chance für uns. Springer hat mit zurzeit über 28.000 Titeln die größte STM-E-Book-Collection weltweit und seit 2006 Erfahrungen in diesem Markt gesammelt. Aus unserer Sicht bedeuten die verschiedenen Möglichkeiten der Recherche und Portionierung bei E-Books gegenüber dem Printbuch eine eigene Qualität, die auch gänzlich neue Geschäftsmodelle ermöglicht. Und die Internationalität des E-Book-Marktes macht die Durchsetzung eines flächendeckenden einheitlichen Preisniveaus faktisch unmöglich. Natürlich erkennen wir an, dass der Börsenverein den Vertrieb über Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken nicht als „E-Book“ definieren möchte – aber aus unserer Sicht ist das leider nicht ausreichend, denn das letzte Wort haben dazu wohl noch die Gerichte. Und auch die Anwendung der Preisbindung auf den Verkauf von einzelnen E-Books an Endkunden finden wir kontraproduktiv. Der Preis einzelner E-Book-Titel für Endkunden orientiert sich zurzeit durchaus am Preis von Print-Ausgaben; aber der Markt befindet sich noch in der Entwicklung und die Anwendung der Preisbindung schränkt auch in diesem Bereich unsere Möglichkeiten für die Erarbeitung innovativer Geschäfts- oder Preismodelle unnötig ein.

Barbara Dietz, Justiziarin bei Lübbe

Ich denke, dass, wenn es zu einer solchen Preisbindung kommen sollte, dies für die Verlage positiv ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sonst die Preisgestaltung allein bei den Vertriebspartnern liegt und damit ein weiterer massiver Preisverfall vorprogrammiert ist. Das Problem besteht ja z.T. bereits bei den Hörbüchern, wobei dort der Preisverfall nicht auf das Internet beschränkt ist, weil es dort eben keine Preisbindung gibt.

Allerdings funktioniert die Preisbindung auch im Bereich E-Books natürlich nur, wenn die Verlage selbst diese nicht, vergleichbar mit den vielen Mängelexemplaren, unterlaufen. Auch könnte eine mögliche Preisbindung eventuell bei den Vertragsverhandlungen mit den Vertriebspartnern insbesondere hinsichtlich der Konditionen/Honorare hilfreich sein, wenn das Preisbindungsgesetz Anwendung finden würde.

Arnoud de Kemp, digiprimo

Der Werbespruch der Frankfurter Buchmesse „Ein Buch ist ein E-Book ist ein Computerspiel ist ein Film ist eine Website“ zeigt schon, wie schwierig es geworden ist das ’normale‘ Buch zu definieren.

Aber was ist ein E-Book? Natürlich wäre es schön wenn auch E-Books preisgebunden wären, aber ich befürchte, dass das außerordentlich schwierig sein wird, weil das sog. E-Book so viele unterschiedliche Manifestationen hat und Formen annehmen kann.

Wenn es uns gelingt, das E-Book an das normale Buch anzugleichen, sollte der Mehrwertsteuersatz 7% sein. Da sehe ich persönlich die größere Herausforderung.

Werner-Christian Guggemos, Ciando

Ich begrüße es, dass der Börsenverein nun für die Preisbindungspflicht von E-Books eintritt. Nach meiner Ansicht entspricht dies der Regelung, die der Gesetzgeber im Preisbindungsgesetz niedergelegt hat. Die Festlegung des Börsenvereins schafft zusätzliche Klarheit für alle Beteiligten und verhindert Wettbewerbsverzerrungen.

Anschließend an diese Festlegung sollte nun ein weiteres Thema in den Mittelpunkt gerückt werden. E-Books und gedruckte Bücher tragen heute unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Dies wirkt wettbewerbsstörend und ist sachlich nicht nachzuvollziehen. Es wäre zu wünschen, dass der Börsenverein auch in diesem Bereich auf eine Harmonisierung hinwirkt.

Hans Kreutzfeldt, Kreutzfeldt Electronic Publishing,

Angesichts der aktuellen Schlagzeilen zu diesem Thema will ich gern versuchen, mit einer kurzen Stellungnahme zur Versachlichung der Diskussion beizutragen. Die Preisbindung für E-Books wurde bereits vor einigen Jahren ausführlich und fachkundig unter den Experten unserer Branche diskutiert, und ich hatte mich seinerzeit auch persönlich dabei engagiert, um für das junge Pflänzchen E-Books praktikable Regelungen sicherzustellen.

Es gab für mich schließlich im Frühjahr 2005 auch einen Konsens mit der an der Diskussion maßgeblich beteiligten Rechtsabteilung des Börsenvereins, dass die Preisbindung von E-Books weder sinnvoll noch durchsetzbar wäre. Warum nun heute eine 180-Grad-Wende gelten soll, ist für mich nur schwer nachvollziehbar. Gern wiederhole ich meine damaligen Hauptargumente, die aus meiner Sicht heute wie damals ihre Gültigkeit haben:

1. Die Buchpreisbindung gilt bisher nur für gedruckte Bücher.
In einem Grundsatzurteil wurde in den 90er Jahren erstmals auch die Preisbindungsfähigkeit für Non-Print-Books bestätigt: CD-ROMs des C.H. Beck-Verlags, die 1:1 dem zugrundeliegenden Printwerk entsprachen. Für nichtphysische Werke, die als Datei heruntergeladen werden, ist die Preisbindung meines Wissens nach bislang noch nie ausgesprochen worden.

Entscheidend scheint mir zu sein, wie der BuchPrG §2 Abs. 1 Ziffer 3 interpretiert wird: „Bücher im Sinne dieses Gesetzes sind auch (…) Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind“. Da E-Books Funktionalitäten bieten, die (gedruckte) Bücher nicht haben können, da sie keine körperlichen Produkte sind und genauso wie Software-Produkte aus Verlagshäusern nicht „verlags- oder buchhandelstypisch“ sind und die E-Book-Distributionsstrukturen sich deutlich von denen von Büchern unterscheiden (siehe nächster Punkt), sind nach meiner Überzeugung E-Books keine Bücher im Sinne des BuchPrG. Selbst Hörbücher, die den Inhalt eines gedruckten Werkes in der Regel 1:1 (nur akustisch) wiedergeben, unterliegen nicht der Preisbindung.

2. Der Download-Vertrieb ist grenzenlos.
E-Books werden heute über das Internet grenzüberschreitend vertrieben und zwar nicht nur in Europa, sondern global. Wir haben keinen geschlossenen deutschen Markt, in dem eine Preisbindungsregelung wie bei gedruckten Büchern noch verteidigt werden kann. So hat unser E-Book-Großhändler eBookBase (Mobipocket) seinen Sitz in Frankreich; über diesen Großhändler werden unsere E-Books weltweit an Retailer wie z.B. Mobipocket.com (Frankreich), ebenso wie Libri.de (Deutschland) vertrieben.

Der französische Onlineshop Mobipocket.com könnte zu keiner Preisbindung gezwungen werden (BuchPrG §4), und einen deutschen Onlinehändler wie z.B. Libri.de demgegenüber schlechter zu stellen, kann aus meiner Sicht nicht im Interesse der Marktteilnehmer liegen.

3. Vorsicht Porzellan!
Ich möchte kein Menetekel an die Wand schreiben, aber ist es denn so abwegig sich vorzustellen, dass man mit einer erneuten Diskussion auf europäischer Ebene leicht schlafende Hunde wecken würde, und damit das Thema Preisbindung auch für gedruckte Bücher ungewollt wieder berührt werden könnte?

Resümee:
Am schwerwiegendsten ist wohl, dass eine derartige Preisbindung auf denkbar einfachste Weise umgehbar ist. Es wäre letztlich für Anbieter solcher Inhalte aus Wettbewerbsgründen kaum zumutbar, mit einem de-Portal an den Start zu gehen. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass jeder Verlag, der über seine elektronischen Inhalte die Preisgestaltungshoheit behalten will, dies auch ohne Bestehen einer Preisbindungspflicht allein über die Gestaltung seiner Lizenzkonditionen tun kann. So praktizieren wir dies bislang erfolgreich mit allen uns anvertrauten Verlagssubstanzen. Die Festlegung des Lizenzhonorare als festen Prozentsatz des fixierten empfohlenen Nettoverkaufspreises sichert den Verlag hinreichend und vollständig. Der Börsenverein kann seinen Mitgliedsverlagen entsprechende Vertragspassagen vorformulieren und empfehlen.

Sichert der Verlag sich nicht über seine Konditionen ab und lässt einen Preiswettbewerb im Internet zu, dann würde auch die Unterordnung nichtkörperlicher Produkte (wie downloadbare E-Books) unter § 2 BuchPrG im Markt nicht zu einer flächendeckenden und kontrollierbaren Preisbindung führen. Gerade wenn man sich wünscht, dass es für den Buchhandel eine dauerhafte, möglichst weitreichende und auch vom Verbraucher akzeptierte Preisbindung gibt, sollte man § 2 BuchPrG nur auf körperliche Produkte wie CD-ROMs, nicht aber auf E-Books anwenden.

Eine Preisbindung für E-Books erscheint mir als peinlicher Rückschritt in die Vergangenheit und das zu einem Zeitpunkt, wo die deutsche Verlagsbranche endlich die Initiative ergreift, die Tür zur Zukunft des elektronischen Publizierens zu öffnen!

Mathias Schindler, Wikimedia

Eine E-Bookpreisbindung ist aus den in der Aufzählung genannten Gründen unsinnig. Ich kann daher nur hoffen, dass Börsenverein und Verlage darauf drängen werden, E-Books buchpreiszubinden, damit es möglichst bald eine Steilvorlage für die komplette Abschaffung dieses Konstruktes geben wird.

Das einzige, das man vielleicht noch erhalten oder schaffen könnte, wäre ein Zwang zum freien Zugang auf die jeweiligen Plattformen, um Insellösungen und Zugangsmonopolen entgegenzuwirken. Das ist ein anderes Kapitel und im Moment offenbar noch nicht auf den Radarschirmen von BoeV und den meisten Verlagen – hier lasse ich mich aber gerne eines besseren belehren.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Die Preisbindung ist für E-Books völlig ungeeignet"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen