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Mit schwerem Geschütz

eBuch-Vorstand Lorenz Borsche neben Börsenvereins-Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis (© Ralf Oeser)

Hat der Börsenverein im Schadensersatzprozess gegen ehemalige Geschäftsführer der BAG Ende vergangenen Jahres leichtfertig und unnötig 585.000 Euro an Prozesskosten versenkt? Die buchhändlerische Genossenschaft eBuch ist davon überzeugt und hat gegen Vorsteher Gottfried Honnefelder, Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis (Foto) und Joachim Treeck, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Börsenvereins-Holding BBG, Strafanzeige „wegen Schädigung des Vermögens der Mitglieder des Vereins“ gestellt. 

Rückblick: Im November 2011 kassierte der Börsenverein vor dem Oberlandesgericht Frankfurt eine abschließende Niederlage, nachdem das Landgericht Frankfurt bereits in erster Instanz eine Klage auf Schadensersatz gegen die früheren BAG-Geschäftsführer abgewiesen hatte. 

„Der Aufsichtsrat der Börsenverein-Wirtschaftstöchter sah sich nach einem Rechtsgutachten, das Schadensersatzansprüche in vielfacher Millionenhöhe in Aussicht gestellt hatte, rechtlich verpflichtet, diese Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen“, hatte Skipis damals erklärt.

Die eBuch wirft den Verbandsspitzen jetzt vor, die Klage trotz fehlender Erfolgsaussichten bis zum bitteren Ende durchgezogen zu haben. „Auf der Hauptversammlung am 22. Juni 2012 in Berlin werden wir der Entlastung des Gesamt-Vorstands widersprechen, Einzelentlastung fordern und gegen die Entlastung des Vorstehers votieren“, kündigt die Genossenschaft in einer Mitteilung an. Schließlich trage Börsenvereins-Vorsteher Honnefelder „maßgeblich die politische Verantwortung für das absehbare finanzielle Desaster“.

Inzwischen hat der Börsenverein und der Haushaltsausschuss auf die Offensive der eBuch im „Börsenblatt“ reagiert: 

Reaktion des Börsenvereins: „haltlose Unterstellungen“

Die Strafanzeige sei haltlos. Die Solidargemeinschaft der Mitglieder des Börsenvereins habe das BAG-Abrechnungssystem nach katastrophalen Managementfehlern mit rund 11,7 Mio Euro vor dem Aus gerettet, es stabilisiert und mit dem Verkauf an die ANWR-Gruppe den Fortbestand notwendiger Abrechnungsleistungen und die Schaffung eines modernen, leistungsfähigen Dienstleistungsangebots für die Branche ermöglicht. „Dies basierte auf einem gemeinschaftlichen Kraftakt, für den auch diejenigen gezahlt haben, die nicht unmittelbar von diesen Systemen profitieren.“ Die von der Mitgliederversammlung, vom Vorstand und dem Aufsichtsrat der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungs-GmbH für notwendig erachtete rechtliche Aufarbeitung des Fehlverhaltens im Management sei abgeschlossen.

Die Entscheidung darüber habe sich keiner der Verantwortlichen in irgendeinem Moment leicht gemacht. „Die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Gesamtumstände wurden sorgfältig erörtert und geprüft. Dabei war die Beschlusslage auf den Hauptversammlungen des Börsenvereins eindeutig: Ein Verzicht, Ansprüche geltend zu machen, war nur gegen die ehrenamtlich Tätigen gewollt. Dass die Schadensersatzklage gegen die Managementverantwortlichen der BAG erfolglos geblieben ist und den beim Verkauf der BAG erzielten Erlös de facto um gut eine halbe Million Euro geschmälert hat, ist bedauerlich und ärgert die handelnden Verantwortlichen sehr.“

Gleichwohl sei dies in keiner Weise ein Anlass, auf Basis haltloser Unterstellungen und teilweise unrichtiger Sachverhaltsdarstellungen Ehren- und Hauptamtliche des Börsenvereins und seiner Wirtschaftstöchter mit strafrechtlichen Vorwürfen zu konfrontieren. „Vielmehr blieb den Gremien und den handelnden Personen in der Abwägung zwischen der rechtlichen Pflicht, Ansprüche geltend zu machen, der Beurteilung des Prozessrisikos und nicht zuletzt der bitteren menschlichen Komponente keine sinnvolle Handlungsalternative“. 

Haushaltsausschuss: Verfahren war korrekt

Auch der Haushaltsausschuss, der die Haushaltsführung des Verbands überwacht, hat sich zur eBuch-Offensive geäußert. Die Vorwürfe seien „altbekannt“. Schon 2008 habe der Börsenverein ein Dossier zur BAG-Krise veröffentlicht, in dem offen auch die Risiken einer Prozessführung gegen die verantwortlichen Geschäftsführer angesprochen worden seien. Auch der Haushaltsausschuss habe sich in der Entscheidungsphase ebenfalls kritisch zu den Erfolgsaussichten der Prozesse geäußert. Doch die Entscheidung, die Prozesse zu führen, sei nicht von einzelnen Personen getroffen worden, sondern von den zuständigen Gremien. 

Nachdem die Prozesse verloren wurden, habe der Haushaltsausschuss die Geschäftsführung des Börsenvereins beauftragt, die Vorgänge um die Prozesse und die Prozesskosten offenzulegen. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sei der Haushaltsausschuss einstimmig zur Auffassung gekommen, dass das ganze Verfahren korrekt durchgeführt worden sei. Dieses Ergebnis der Prüfung sollte auf der Hauptversammlung bekanntgegeben werden. 

Mehr zum Thema lesen Sie im kommenden buchreport.express 25/2012 (erscheint am Donnerstag, 21. Juni, und kann hier bestellt werden).

Kommentare

9 Kommentare zu "Mit schwerem Geschütz"

  1. Ja, da gäbe es interessante Fragen. Z.B.
    Wer hat sich Geld für seine Fenster geliehen ?
    Warum haben mehrere Aufsichtsrats-Jahrgänge immer bei der gleichen Abrechnung Probleme bekommen ? Wer war der Nutzniesser ?
    Ist es vorstellbar, dasz es Leute gabe, die bundesweit über amtierende Aufsichtsratsmitglieder verbalen Unrat ausgeschüttet haben, dasz das einer Rufschädigung gleichkam. Nebenbei eine geeignete Vorbereitung zur Abwahl.
    War da was mit den teurem Whisky?
    Stimmt es, dasz Herr Borsche Umsatzzahlen eines Mitglied über den Verteiler der Geno verbreitet hat ?
    Wurden rechtmässige Mitglieder im Verteiler abgeschaltet, weil unliebsam ?

    Dies nur einmal als Hinweis an LB. Ich wüßte da eine Menge Fragen. Gehen wir einmal von circa 50 guten Fragen aus. Nebenbei teilweise vielleicht auch von Interesse für LBs Liebling, den Staatsanwalt.

  2. Randolph Bartz | 22. Juni 2012 um 15:19 | Antworten

    Herr Borsche beweist hier, dass Menschen einen sehr unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Wahrheitshorizont haben können. Der einzige Vorwurf den der damalige Aufsichtsrat, Frau Lange als Finanzvorstand, in Bezug auf die Kosten der Steuerberatung machen konnte, war: sich nicht rechtzeitig und konsequent genug um Vergleichsangebote bemüht zu haben!
    Meiner Meinung nach ist Herr Borsche ein ausgezeichneter Rhetoriker und Ränkeschmied. Als Beispiel sei hier nur der Verweis auf den „Lehrherren“ und ein Stückchen weiter „die halt mal einen Fehler gemacht haben“ genannt. Hier zeigt sich deutlich die Methode. In der Rechten die Peitsche, in der Linken das Zuckerbrot.
    Last-BUT-NOT-least:Herr Borsche vergisst zu erwähnen, dass auch der Aufsichtsrat-Vorsitzende, vor Ausschluss, die eBuch verlassen hat und auch Ihm die Entlastung verweigert worden ist. Eine anständige Begründung fehlt bis heute!
    Wegen WAS will die eBuch bzw. Herr Borsche mich denn belangen?? Das ich versucht habe dem GenG Genüge zu tun und meinen Kontrollpflichten nach zu kommen?
    Ich hoffe nur, dass ich nicht eines Tages die 8 Ordner AR/eBuch aus dem Archiv holen muss, um sie einer juristischen Begutachtung zuzuführen. Man möge daran denken: Die 5 jahre Verjährung sind noch nicht um!

    RB
    Ex-eBuchler – Ex-Aufsichtsratvorsitzender

  3. Randolph Bartz | 22. Juni 2012 um 14:42 | Antworten

    An falscher Stelle eingefügt, darum nochmal
    Herr Borsche beweist hier, dass Menschen einen sehr unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Wahrheitshorizont haben können. Der einzige Vorwurf
    den der damalige Aufsichtsrat, Frau Lange als Finanzvorstand, in Bezug auf die Kosten der Steuerberatung machen konnte, war: sich nicht
    rechtzeitig und konsequent genug um Vergleichsangebote bemüht zu haben!
    Meiner Meinung nach ist Herr Borsche ein ausgezeichneter Rhetoriker und Ränkeschmied. Als Beispiel sei hier nur der Verweis auf den „Lehrherren“ und ein Stückchen weiter „die halt mal einen Fehler gemacht haben“ genannt. Hier zeigt sich deutlich die Methode. In der Rechten die Peitsche, in der Linken das Zuckerbrot.
    Last-BUT-NOT-least: Herr Borsche vergisst zu erwähnen, dass auch der Aufsichtsrat-Vorsitzende,vor Ausschluss, die eBuch verlassen hat und auch Ihm die Entlastung verweigert worden ist. Eine anständige Begründung fehlt bis heute!
    Wegen WAS will die eBuch bzw. Herr Borsche mich denn belangen?? Das ich versucht habe dem GenG Genüge zu tun und meinen Kontrollpflichten nach
    zu kommen?
    Ich hoffe nur, dass ich nicht eines Tages die 8 Ordner
    AR/eBuch aus dem Archiv holen muss, um sie einer juristischen Begutachtung zuzuführen. Man möge daran denken: Die 5 jahre Verjährung
    sind noch nicht um!

    RB
    Ex-eBuchler – Ex-Aufsichtsratvorsitzender

  4. Wenn mich die eBuch von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbindet, können wir das gerne auch hier besprechen. Der Vortrag von LB enthält einige Gereimtheiten. Da mich die Verschwiegeheitspflicht bindet, kann ich hier nicht ins Detail gehen.
    Ich widerspreche deshalb dieser Darlegung von LB insgesamt.

    Nur soviel: Ich habe bei der eBuch in Abgründe geschaut, menschliche. Ich danke Herrn Ulmer für seine klaren Worte.

  5. Lorenz Borsche | 21. Juni 2012 um 2:13 | Antworten

    Frau Lange hat als Finanzvorstand der eBuch die Rechnungen ihres ehemaligen Lehrherren und damaligen Steuerberaters der eBuch bezahlt. Dieses Rechnungen sind binnen eines Jahres auf das fünfache gestiegen. Sie waren laut Gutachten der Lebenspartnerin von Herrn Graul, einer STBin, eindeutig überhöht. Herr Graul hat uns auch den Rechtsanwalt empfohlen, der den STB dann beklagt hat – ein Sozius der LAP von Herrn Graul.

    Frau Lange war aber, bevor sie zurücktrat, von der MV ‚wirksam entlastet worden‘. Und bezahlte Rechnungen sind halt bezahlt und gültig, auch wenn sie überhöht sind. Zwei Kleinigkeiten, die dem RA entgangen waren.

    Das Gericht hat darauf verwiesen, daß wir hätten Frau Lange beklagen müssen, nicht ihren Lehrherren, unseren STB. Dazu hätten wir die Entlastung aufheben lassen können. Wir haben uns dagegen entschieden, weil die hohe Schadensersatzforderung eine der *engagiertesten* und *wunderbarsten* literarischen Buchhandlungen im Ruhrgebiet, Hilberath & Lange in Mülheim, schwer belastet hätten.

    Im Gegensatz zum BÖV hatten wir also kein Gutachten, daß besagt hätte: Finger weg. Und im Gegensatz zu den BAG-Prozessen haben wir darauf verzichtet, Menschen wirschaftliuch zu ruinieren, die halt mal einen Fehler gemacht haben. Und im Gegensatz zu den BÖV-Prozessen hat unser Rechtsanwalt empfohlen, die Aussichten einer Revision nicht selbst zu prüfen, sondern einem unparteiischen Dritten zu überlassen. Der sich genau der Meinung des Gerichtes angeschlossen hat. Woraus wir die allfällige Konsequenz gezogen haben: keine weitere Strafverfolgung.

    Lat-not-least: Herr Graul und Frau Lange haben die eBuch verlassen, als klar war, daß die nächste MV sie ausschliessen würde. Die MV hat Herrn Graul die Entlastung für seine Amtszeit als Aufsichtsrat verweigert. Sein Groll gegen die eBuch ist nachvollziehbar, der von Frau Lange eigentlich nicht, denn die eBuch hat sie geschont.

    Das hat der Börsenverein nicht getan, sondern die ALT-GFs durch die erfolglose Berufung in weitere Anwaltskosten getrieben und wirtschaftlich ruiniert. Die Krokodilstränen der Frankfurter dazu („menschlich tragisch“) sind einfach nur bigott.

    LB

    • Randolph Bartz | 22. Juni 2012 um 14:40 | Antworten

      Herr Borsche beweist hier, dass Menschen einen sehr unterschiedlichen Wahrnehmungs- und Wahrheitshorizont haben können. Der einzige Vorwurf den der damalige Aufsichtsrat, Frau Lange als Finanzvorstand, in Bezug auf die Kosten der Steuerberatung machen konnte, war: sich nicht rechtzeitig und konsequent genug um Vergleichsangebote bemüht zu haben!
      Meiner Meinung nach ist Herr Borsche ein ausgezeichneter Rhetoriker und Ränkeschmied. Als Beispiel sei hier nur der Verweis auf den „Lehrherren“ und ein Stückchen weiter „die halt mal einen Fehler gemacht haben“ genannt. Hier zeigt sich deutlich die Methode. In der Rechten die Peitsche, in der Linken das Zuckerbrot.
      Last-BUT-NOT-least:Herr Borsche vergisst zu erwähnen, dass auch der Aufsichtsrat-Vorsitzende, vor Ausschluss, die eBuch verlassen hat und auch Ihm die Entlastung verweigert worden ist. Eine anständige Begründung fehlt bis heute!
      Wegen WAS will die eBuch bzw. Herr Borsche mich denn belangen?? Das ich versucht habe dem GenG Genüge zu tun und meinen Kontrollpflichten nach zu kommen?
      Ich hoffe nur, dass ich nicht eines Tages die 8 Ordner AR/eBuch aus dem Archiv holen muss, um sie einer juristischen Begutachtung zuzuführen. Man möge daran denken: Die 5 jahre Verjährung sind noch nicht um!

      RB
      Ex-eBuchler – Ex-Aufsichtsratvorsitzender

  6. Ich finde es gut was Herr Borsche macht, der Börsenverein kann nicht immer auf die Mitglieder herumtrampeln und mit den Beiträgen alles tun und machen was Sie wollen ohne transparenz zu zeigen. Sie sollen mehr für die Mitglieder tun anstatt sinnlose Klagen durchzuführen, dass stopft nur die Taschen der Anwälten.

  7. Brigitta Lange | 20. Juni 2012 um 11:00 | Antworten

    Es ist wirklich interessant, dass gerade Herr Borsche von der eBuch e.G. die Klage vorantreibt, hat er doch seinerseits einen vollkommen aussichtlosen Prozess gegen einen ehemaligen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Genossenschaft geführt und dabei ebenfalls mit unnötig anfallenden Prozesskosten das „Vermögen der Mitglieder der Genossenschaft geschädigt“. Was sagen denn die Mitglieder dazu? Ich vermute, sie wollen es gar nicht wissen.

  8. Das sind persönliche Kleinkriege. Und da nun bei der eBuch alle regulierenden Personen entfernt wurden, geht das jetzt ungebremst voran. Die Kosten sind beiderseits beim Fussvolk

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