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Wird es 2020 was mit der Verlegerbeteiligung?

Vorsichtiger Optimismus: Der Börsenverein macht beim Justizministerium „positive Signale” aus, dass Verlage 2020 wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden könnten, hieß es im Anschluss an die gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse. Sicher sei das aber noch nicht.

Die für Verlage wichtige Verlegerbeteiligung (s. Hintergrund) ist Teil des großen Urheberrechtpakets der EU, das bis zum 7. Juni 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Dabei wird es absehbar auch auf nationaler Ebene wieder Streit um die Reizthemen Plattformregulierung und Uploadfilter geben, mit der Gefahr, dass – wie auf EU-Ebene geschehen – auch alle anderen Neuregelungen blockiert werden. Deshalb setzt sich der Börsenverein in Berlin seit geraumer Zeit dafür ein, dass die Verlegerbeteiligung in einem eigenen Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich wieder eingeführt wird. Ob das gelingt, wird sich wohl erst nach dem Jahreswechsel zeigen.

 

Hintergrund: Verlegerbeteiligung

Im April 2016 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz die Beteiligung von Verlagen an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften gekippt. Im Revisionsverfahren zwischen dem Wissenschaftsautor Martin Vogel und der VG Wort entschieden die Richter, dass die Verwertungsgesellschaft nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag (je nach Sparte bis zu 50%) ihrer Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an Verlage auszuzahlen.

Das Urteil kam mit Ansage: Der Europäische Gerichtshof hatte 2015 im sogenannten Reprobel-Urteil zu einem Fall aus Belgien entschieden, dass eine Beteiligung von Verlagen rechtswidrig sei, weil sie keine Urheber seien. Für viele Buchverlage war das Vogel-Urteil dennoch ein harter Schlag, weil die mit den Autoren geteilten Verwertungserlöse lange eine fest einkalkulierte Einnahmequelle waren. Hinzu kommt, dass sie die seit 2012 zu Unrecht erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen mussten.

Im Rahmen einer nationalen Behelfslösung (die Autoren müssen bei jedem Werk explizit zustimmen) können Verlage aktuell wieder an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften beteiligt werden, bis Gesetzesänderungen auf EU- und nationaler Ebene die Rückkehr zum alten System erlauben.

 

Bücher als Kulturgut auch beim Versand privilegisieren

Auch beim Thema Büchersendung hofft der Börsenverein, 2020 weiterzukommen:

  • Aktuell wartet der Verband auf eine Rückmeldung zu seiner Kartellbeschwerde gegen die Deutsche Post. Darin heißt es u.a., dass diese mit ihren erheblichen Preiserhöhungen ihre marktbeherrschende Stellung beim Versand von Büchern missbrauche.
  • Der Verband setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass eine sogenannte „Entgeltprivilegierung“ für den Versand von Büchern in die anstehende Novellierung des Postgesetzes bzw. in die Postuniversaldienstleitungsverordnung aufgenommen wird. Auch sollen die jüngsten Änderungen bei den Maßen der Büchersendung wieder rückgängig gemacht werden, weil viele Büchersendungen die neuen Vorgaben nicht erfüllen. Eine entsprechende Stellungsnahme wurde ans Bundeswirtschaftsministerium geschickt.

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