buchreport

Weichenstellung für den Weiterverkauf

Der (hierzulande bislang verbotene) Verkauf gebrauchter E-Books ist den meisten Verlagen ein mindestens ebenso spitzer Dorn im Auge wie der E-Book-Verleih. Amazon hat es sich offensichtlich zur Aufgabe gemacht, sie zumindest etwas zu beschwichtigen und ihnen bei seinen Plänen zum Gebraucht-E-Book-Handel entgegenzukommen: 

  • Das von Amazon avisierte Konzept sieht eine Beteiligung der Rechteinhaber vor. Bei jedem Weiterverkauf eines Titels soll ein Anteil der Marge an Autoren und Verlage gehen.
  • Im geschlossenen System von Amazon wäre vergleichsweise einfach sicherzustellen, dass ein Nutzer ein E-Book tatsächlich nur ein Mal weiterverkaufen kann und dieses von seinem Gerät beziehungsweise aus seiner Cloud verschwindet, sobald die Lizenz für das E-Book den Besitzer wechselt.

Seine Pläne hat der Konzern in zwei Patentanträgen formuliert, die vor einigen Jahren in den USA (2009) und Kanada (2011) eingereicht wurden und aktuell durch die Medien gehen. Das US-Patent wurde bereits 2013 erteilt – die Existenz des Antrags beim Canadian Intellectual Property Office wurde erst jetzt bekannt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Sowohl in Kanada als auch in den USA bleibt das alles ohnehin vorerst Zukunftsmusik, denn die US-amerikanischen und kanadischen Verlage dürften ähnliche Vorbehalte haben wie die deutschen. Wenn Amazon sie nicht überzeugen kann, bliebe (genau wie beim Flatrate-Modell Kindle Unlimited) im Zweifel nur das Geschäft mit eigenen Titeln aus den Amazon-Verlagsprogrammen und dem riesigen Selfpublisher-Pool von Kindle Direct Publishing.

Die grundsätzlichen Vorbehalte der Rechteinhaber gegen Modelle zum Handel mit gebrauchten E-Books entkräftet das etwaige Entgegenkommen von Amazon nämlich nicht. „Bei digitalen Inhalten gibt es keinen Qualitätsverlust durch Benutzung“, argumentiert Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang. „Deshalb bräche der Primärmarkt für digitale Kreativgüter zusammen, wenn Verbraucher E-Books und andere digitale Inhalte einfach ,gebraucht‘ weiterverkaufen dürften.“

Zu der Sorge, dass den Autoren und Verlagen „echte“ Verkäufe durch den multiplen Weiterverkauf digitaler Bücher entgehen dürften, kommt das Problem, dass vermutlich zahlreiche Leser den Kopierschutz knacken und vor dem Weiterverkauf illegale Kopien anfertigen würden.

Kommentare

Kommentar hinterlassen zu "Weichenstellung für den Weiterverkauf"

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Mit dem Abschicken des Kommentars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Einverständniserklärung können Sie jederzeit gegenüber der Harenberg Kommunikation Verlags- und Medien-GmbH & Co. KG widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutz-Richtlinien

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*

Themen-Kanäle

SPIEGEL-Bestseller

1
Fitzek, Sebastian
Droemer
2
Neuhaus, Nele
Ullstein
3
Garmus, Bonnie
Piper
4
Schlink, Bernhard
Diogenes
5
Follett, Ken
Lübbe
27.12.2023
Komplette Bestsellerliste Weitere Bestsellerlisten

Veranstaltungen

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

größte Buchhandlungen