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Was kann man gegen Piraterie und illegale Nutzung tun?

Vor der Bundestagswahl hat buchreport die Positionen der Parteien zu den wichtigsten Branchenthemen zusammengestellt – von der Steuergerechtigkeit im Wettbewerb mit Amazon und der Subventionspolitik für Buchhandlungen und den Rahmenbedingungen für den E-Book-Verkauf bis zum zum Urheberrecht. Heute steht der Kampf gegen Piraterie auf der Agenda.

Teil 5: Was kann man gegen Piraterie und illegale Nutzung tun?

Digitale Inhalte sind leicht zu kopieren und unkontrolliert weiterzugeben, weshalb illegale Nutzungen weit verbreitet sind. Die Bandbreite reicht von gewerbsmäßig betriebener Piraterie bis hin zu oft jugendlichen Nutzern, die Inhalte im Freundeskreis weitergeben. Wie groß der wirtschaftliche Schaden für Urheber und die Kreativindustrie ist, bleibt schwierig einzuschätzen, weil manche Nutzung nur im Rahmen des kostenlosen Zugangs erfolgt.

Die Option, illegale Nutzer vor einer Bestrafung zu verwarnen, wurde in Frankreich erprobt, mittlerweile aber auch dort wieder aufgegeben. Auch hierzulande hat das Modell kaum Chancen.
Frage: Wie wollen Sie gegen die weit verbreitete Missachtung des Urheberrechts im Internet z.B. in Form von Piraterie vorgehen? Wie beurteilen Sie Warnhinweismodelle, bei denen die Täter von Urheberrechtsverletzungen im Internet vor zivil- und strafrechtlicher Verfolgung zunächst verwarnt werden sollen?

Weitere Wahlprüfsteine lesen Sie in den kommenden Tagen auf buchreport.de. Alle Antworten und Fragen im Überblick finden Sie im buchreport.magazin August 2013 (hier zu bestellen).

Alle bisher erschienen Teile der Serie finden Sie im buchreport-Dossier zur Bundestagswahl 2013.

Kommentare

3 Kommentare zu "Was kann man gegen Piraterie und illegale Nutzung tun?"

  1. Hallo Redakteur. „Privatkopie im Freundeskreis“. Schon mal gehört? Falls nicht: http://de.wikipedia.org/wiki/P

    • Erster Satz in der Wikipedia: „Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet.“ Wenn ich ein Buch auf z. B. b***.bz hinhänge, ist das vielleicht nicht gewerblich, aber verdammt öffentlich.

      Wenn ich meiner Freundin ein PDF per Email schicke, ist das privat, ist das sowas wie das gute alte Buch-Verleihen, und da dürfte niemand was dagegen haben (und kann auch gar nichts dagegen machen). Auch irgendwelche Miniblogs „im Freundeskreis“ interessieren vermutlich niemanden.

      Und allerdings gibt es ja massive Geschäftemacherei mit Ebooks wie zum Beispiel bei den von uns beschriebenen (und übrigens von uns gerade getöteten) Flatrate-Shops:

      http://www.buchreport.de/blog….

      Das ist reine Geschäftemacherei und Hehlerei.

      Natürlich sind die Grenzen zwischen all diesen Modellen fließend. Aber bei vielen ist die Berufung auf die Privatkopie nachgeradig obszön und heuchlerisch.

  2. „bis hin zu oft jugendlichen Nutzern, die Inhalte im Freundeskreis weitergeben“

    Ja. Und? Es gibt nach wie vor die erlaubte Privatkopie, auch wenn gewisse Lobbies das abschaffen wollen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/P

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