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VG Wort löst Millionen-Rückstellungen auf

Rechtssicherheit bei der VG Wort: Nachdem die Verfassungsbeschwerde von C.H. Beck gegen das Vogel-Urteil abgelehnt wurde, will die Verwertungsgesellschaft jetzt die Millionen-Rückstellungen auflösen, die sie mit Blick auf die unsichere Rechtslage gebildet hatte.

Konkret geht es um eine Summe von 179,7 Mio Euro, die die VG Wort aufgrund der Verteilungsrisiken im Hinblick auf die schwelende Verfassungsbeschwerde bis zum 31. Dezember 2017 gebildet hatte. Wann genau das Geld an die Urheber ausgeschüttet wird, ist noch offen. Von der VG Wort heißt es, man werde „umgehend nach Ende der Durchführung der diesjährigen Hauptausschüttung, deren Vorbereitung bereits läuft, mit den Maßnahmen zur Programmierung und Abwicklung der Rückstellungsauflösung beginnen.“ Die Ausschüttung werde dabei – „nach derzeitigem Stand der Prüfung“ – auf Basis des aktuellen Verteilungsplans erfolgt. Heißt: Verlage können beteiligt werden, wenn die Autoren dem zustimmen.

Zudem erfolgten die Ausschüttungen an die Urheber zuletzt nur unter Vorbehalt. Das erübrigt sich mit der endgültig geklärten Rechtslage jetzt auch.

Im Vogel-Urteil hatte der Bundesgerichtshof 2016 entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag (je nach Sparte bis zu 50%) ihrer Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen an Verlage auszuzahlen. Der Verlag C.H. Beck, bei dem der klagende Wissenschaftsautor Martin Vogel veröffentlichte, war damals als Streithelfer am Verfahren beteiligt und legte – unterstützt vom Börsenverein – im Anschluss auch die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.

Neben der Verfassungsbeschwerde war auch noch ein Klageverfahren beim Amtsgericht München anhängig, in dem sich ein Autor gegen die gebildeten Rückstellungen und den Korrekturverteilungsplan der VG Wort wandte. Auch diese Klage wurde abgewiesen. „Hier ist nicht bekannt, dass gegen die Entscheidung Berufung eingelegt worden wäre”, heißt es auf buchreport-Nachfrage von der VG Wort.  

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