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Unter dem Schutz der UNESCO

Nach dem Senat hat gestern auch die Nationalversammlung (Foto) grünes Licht für das Gesetz zur Preisbindung von E-Books gegeben. Die Regelung zu den fixen Preise tritt nach der Veröffentlichung in Kraft. Jetzt wartet die französische Branche auf die Reaktion aus Brüssel.

Im Vorfeld der Abstimmungen in den beiden parlamentarischen Kammern (5. und 17. Mai 2011) hatten sich Vertreter der Gremien auf einen Entwurf geeinigt, nach dem sich sowohl Händler aus dem In- als auch Ausland an die fixen Preise halten müssen.

Doch die Branchenfunktionäre gehen davon aus, dass die EU-Kommission das Gesetz anfechten wird. Strittig ist besonders das grenzüberschreitende Element des Gesetzes: Während nationale Preisbindungssysteme auch nach Meinung der EU-Beamten zulässig sind, verstößt eine Bindung ausländischer Händler an feste Preise nach der bisherigen Rechtsauffassung der Kommission gegen die im EU-Vertrag garantierte Warenverkehrsfreiheit.

Um den Konflikt auf europäischer Ebene zu verhindern, hatte Kulturminister Frédéric Mitterrand auf die Verpflichtung ausländischer Händler verzichten wollen. Eine entsprechende Änderung des Gesetzesentwurfs hatte Ende vergangenen Jahres aber wiederum die französischen Buchhändler auf die Barrikaden getrieben, die eine Benachteiligung gegenüber der ausländischen Konkurrenz fürchteten.

Laut „Livres Hebdo“ hat Mitterrand das Gesetz bei der EU-Kommission mit dem Verweis auf das „Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ der UNESCO vom Oktober 2005 (hier mehr Infos) rechtfertigt. Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Die Konvention trat am 18. März 2007 in Kraft.

Update: Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, begrüßt das Votum in Frankreich:
 
„In Deutschland ist die Preisbindung für E-Books über das Preisbindungsgesetz festgeschrieben. Es ist erfreulich, dass das französische Parlament jetzt die Preisbindung ebenfalls auf E-Books ausgeweitet hat. Hier wie dort wird das Buch unabhängig vom Format als Kulturgut geschätzt. Leider wird dieses Verständnis in Deutschland beim Thema Mehrwertsteuersatzes noch nicht sichtbar. In diesem Punkt sind die Franzosen weiter, die bereits einen Vorstoß für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books initiiert haben, auf den die Verleger und Buchhändler in Deutschland bis heute warten. Mehr noch: Wenn es um die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Bücher geht, präsentiert sich bei den gegenwärtigen Verhandlungen auf europäischer Ebene ausgerechnet die deutsche Seite als Bremser.“

Die Rechtsabteilung bietet den Gesetzestext in deutscher Übersetzung zum kostenlosen Download an.

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