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Unscheinbares mit großer Bedeutung

Nach dem Willen der Regierungsparteien soll voraussichtlich im September dieses Jahres eine Ergänzung des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) in Kraft treten, sodass die fixen Preise ausdrücklich auch für E-Books und bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU gelten. Der Rechtsanwalt und Preisbindungstreuhänder Dieter Wallenfels gibt auf seiner Internetseite www.preisbindungsgesetz.de einen ersten Überblick zu den Gesetzesänderungen, die seines Erachtens zwar eher unscheinbar, doch von großer Bedeutung seien. Zentrale Punkte:
  • Wichtig für eine Preisbindung von E-Books sei zunächst die Ergänzung von §3 BuchPrG, dass auch „elektronische Bücher und vergleichbare elektronische Verlagserzeugnisse zu den buchnahen Produkte gezählt werden sollen. Dieser Klarstellung bedarf es laut Wallenfels, weil der Europäische Gerichtshof 2015 gegen eine steuerliche Gleichbehandlung von E-Books und gedruckten Büchern entschieden hatte. Vor diesem Hintergrund erinnert Wallenfels zudem an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1997 (NJW – auf CD-ROM), in der das Gericht ausdrücklich die Preisbindung nicht auf Printprodukte beschränkte, sondern dem Buchhandel die Möglichkeit geben wollte, auch andere Verlagserzeugnisse im Preis zu binden. Damit war der Weg frei auch für die Preisbindung von E-Books, an die zum damaligen Zeitpunkt noch niemand gedacht hatte, so Wallenfels.
  • Als substantielle Gesetzesänderung bewertet er die Festlegung, dass die Preisbindung grenzüberschreitend wirken soll: Bisher galt die Preisbindung nicht für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ausgenommen gezielte Reimporte zur Umgehung der deutschen Preisbindungsregelungen. Diese Vorschrift sei nun weggefallen. Stattdessen werde die Vorschrift in §3, dass die Einhaltung des Ladenpreises für Verkäufe in Deutschland gilt: Somit dürfen deutsche Kunden auch aus dem Ausland nur zum gebundenen Ladenpreis beliefert werden, vergleichbar mit den Regelungen zu rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
  • Bei möglichen weiteren Änderungen des Gesetzes thematisiert Wallenfels die Frage einer Ausweitung der Preisbindung auf Hörbücher und Kalender. Obgleich 2014 die steuerliche Gleichstellung von Hörbüchern und Büchern beschlossen wurde, ist eine Preisbindung für Audiobooks offenbar kein Thema mehr: Diese Überlegungen werde der Börsenverein nicht weiter verfolgen, weil die Hörbuchverleger in dieser Frage sehr unterschiedlicher Auffassung seien, erklärt Wallenfels. Anders hingegen bei Wandkalendern: Hier gibt es den sehr deutlichen Wunsch der Kalenderverlage nach Wiedereinführung der Preisbindung für diese Produkte, deren Preise während der Geltung des Sammelreverses gebunden werden konnten.

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