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Übersetzer und Schriftsteller fordern Nachbesserungen

Der aktuelle Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie sorgt innerhalb der Buchbranche für Aufsehen und Uneinigkeit. An den Reaktionen der Verbände zeigen sich die Interessenkonflikte: Während der Börsenverein sich für eine noch größere Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort stark macht, fühlen sich die Autoren und Übersetzer auf der anderen Seite gegenüber den Verlagen im Nachteil.

So scheint dem Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) der Entwurf „mehr dazu gedacht zu sein, die Beteiligten der Buchbranche zu entzweien und damit die VG Wort aufs Spiel zu setzen, als zu einer konstruktiven Grundlage zu finden, in der Wohlverhalten und auch Unterstützung der Autor*innen die erklärten Ziele sind“.

Jetzt erklärt der Verband der Literaturübersetzer/innen (VdÜ), er sei „befremdet und bestürzt angesichts der Tatsache, dass die Interessen der Urheberinnen und Urheber bei der Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie DSM in deutsches Recht offenbar nachrangig behandelt oder sogar übergangen werden sollen“. Seit 2002 spreche der Gesetzgeber den Urhebern ein Recht auf angemessene Vergütung zu, ohne je dafür zu sorgen, dass dieses auch verwirklicht werde.

Um daran etwas zu ändern, fordert der VdÜ für den Gesetzesentwurf:

  • ein wirksames Streitbeilegungsverfahren im Fall von ergebnislosen Vergütungsverhandlungen
  • die Stärkung von kollektiven Vertretungsmöglichkeiten durch eine erweiterte Vertretungsvollmacht von Urheberverbänden dann, wenn Verwerter z.B. durch Standardverträge eine angemessene Vergütung regelmäßig unterlaufen
  • weiterhin eine Vergütungspflicht fürs Text- und Data-Mining sowie eine sichere Beteiligung von Journalisten an eventuellen zukünftigen Einnahmen durch das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 30. Januar (die Einlassungen der Verbände mussten dem Ministerium bis Ende Januar vorliegen) kritisierte der VdÜ die herrschende rechtliche Situation und den Umgang mit Urhebern und insbesondere Übersetzern. Wenn die EU-Richtlinie in der geplanten Form umgesetzt würde, bessere sich die Lage nicht, so der Verband: 

„Wir begrüßen die Verlegerbeteiligung in einer gemeinsamen VG Wort. Es ist allerdings sachfremd anzunehmen, Worturheber könnten in souveräner Anwendung einer unterstellten Privatautonomie in ihren Verträgen ein Opt-Out aus der Verlegerbeteiligung durchsetzen. Bei den Autorinnen dürfte sich vielleicht eine Handvoll ein Opt-Out leisten können, aber für deren große Mehrheit und überhaupt für im Auftrag tätige Urheber aller Genres – die Literaturübersetzer sind hier nur ein Beispiel, aber ein schlagendes – ist das utopisch. Aufgrund der bekannten Verhandlungsdisparität existiert für die Literaturübersetzer etwas wie Privatautonomie oder Souveränität gegenüber den anbietenden Verlagen nicht. Im Gegenteil, die breitflächig widerrechtlichen Bedingungen der Standardverträge gerade großer Verlage müssen von uns änderungslos akzeptiert werden, sonst gibt es den Auftrag nicht, fertig.“

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