Thomas Bez


Das Nun-doch-nicht-Problem

Die Verkehrsordnung bleibt unangetastet: Der Umgang mit Nachforderungen durch die Finanzbehörden bei falsch veranschlagten Mehrwertsteuersätzen wird nun doch nicht neu … mehr


Verkehrsordnung: Buchhändler sollen nicht für Mehrwertsteuer-Fehler haften

Die Verlage legen nicht nur Preise fest, sondern auch, welcher Mehrwertsteuersatz zur Anwendung kommt. Das gilt etwa bei E-Bundles, bei denen ein Mix aus 7% für den Buchteil und 19% fürs Digitale angesetzt wird. Kommen die Finanzbehörden zu einem abweichenden Schluss, wird der Buchhändler belangt. Eine Änderung der Verkehrsordnung soll jetzt Abhilfe schaffen. … mehr