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Streit um die Übernahme von Simon & Schuster geht weiter

Das US-Justizministerium (Department of Justice, DOJ) stellt seinen nächsten Schritt im Kampf gegen die Übernahme von Simon & Schuster durch Penguin Random House (PRH) vor. Im August 2022 soll das Gerichtsverfahren gegen den PRH-Eigentümer Bertelsmann beginnen. 

Penguin Random House hatte seine Pläne, das US-amerikanische Verlagshaus Simon & Schuster für 2,2 Mrd US-Dollar zu übernehmen, bereits im November 2020 vorgestellt. Die britische Aufsichtsbehörde hatte den Deal bereits im Mai dieses Jahres freigegeben, die US-amerikanische Behörde blockierte diesen jedoch Anfang November. 

Das US-Justizministerium sieht in dem Zusammenschluss zwischen PRH und Simon & Schuster eine Gefahr für Autorinnen und Autoren, da PRH durch die Übernahme einen übermäßigen Einfluss bekommen würde, welche Bücher in den USA veröffentlicht werden und wie hoch die Autorenhonorare ausfallen. „Die heute eingereichte Klage zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in der amerikanischen Verlagsbranche ist der jüngste Beweis für das Engagement des Justizministeriums, wirtschaftliche Chancen und Fairness durch die Durchsetzung des Kartellrechts zu fördern“, sagte US-Justizminister Merrick B. Garland Anfang November. „Wenn dem weltgrößten Buchverlag gestattet wird, einen seiner größten Konkurrenten zu übernehmen, wird er eine noch nie dagewesene Kontrolle über diese wichtige Branche erhalten. Amerikanische Autoren und Verbraucher werden den Preis für diesen wettbewerbswidrigen Zusammenschluss zahlen – geringere Vorschüsse für Autoren und letztlich weniger Bücher und weniger Vielfalt für die Verbraucher.“ Auch einige Autorenverbände sprachen sich gegen den Zusammenschluss aus. 

Penguin Random House wehrt sich

Penguin Random House reagiert auf die Vorwürfe des US-Justizministeriums und weist dessen Anschuldigungen zurück. Das Verlagshaus fechtet in seiner Antwort den Kern der Klage des Justizministeriums an und behauptet, dass das Justizministerium einen Markt für Rechte an „antizipierten Bestseller-Büchern“ erfinde, der die große Mehrheit der Autoren ausschließe und „weder in der realen Welt noch in der akzeptierten Marktdefinition eine Grundlage hat“. PRH argumentiert, dass am internationalen Rechtehandel auch eine Vielzahl an kleineren und mittleren Verlagen teilnehme und diese auch oft gewinnen würden. Daher würde nach Auffassung des Verlagshauses eine Übernahme von Simon & Schuster keine Gefahr für Autoren und andere Verlage darstellen. 

Das Justizministerium kritisierte auch, dass mit der Übernahme von Simon & Schuster aus den „Big Five“ eine „Big Four“ würde. Penguin Random House streitet die Darstellung ab, dass nur diese großen Verlagshäuser Bestseller-Bücher verlegen würden: „In den vergangenen 3 Jahren wurden nach Auskunft von BookScan 3 der 10 meistverkauften Autoren bei Verlagen verlegt, die nicht den sogenannten „Big Five“ angehören“.

„Die Übernahme von Simon & Schuster durch Penguin Random House ist in jeder Hinsicht wettbewerbsfördernd. Sie wird Autoren, Buchhändlern und Lesern über Generationen hinweg zugute kommen. Das DOJ will die Fusion mit der irrigen Behauptung blockieren, sie würde die Vergütung der bestbezahlten Autoren schmälern“, argumentiert Bertelsmanns Anwalt Dan Petrocelli. Das sei nicht nur „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich falsch“, sondern ignoriere die große Mehrheit der Autoren, die von der Akquisition profitieren würde. „Wir sind fest davon überzeugt, dass dieser Zusammenschluss den Wettbewerb in der gesamten Verlagsbranche nur stärken wird“.

 

Wackelt der Bertelsmann-Deal mit Simon & Schuster?

 

 

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