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Sportverein verklagt Pendragon Verlag

Bielefeld. Gerade ist von Renée Pleyter der Krimi „Tödlicher Hermannslauf“ im Bielefelder Pendragon Verlag erschienen. Und wenn es nach den Veranstaltern des wirklichen Hermannslauf ginge, dann sollte der Roman auch ganz schnell wieder aus den Buchläden verschwinden. Der TSVE 1890 Bielefeld e. V. will per richterlichen Beschluss eine einstweilige Verfügung erwirken. Man fürchtet, dass der beliebte Hermannslauf durch den Titel einen Imageschaden erleidet.
 
Dabei dreht es sich in der fiktiven Geschichte von Renée Pleyter in erster Linie um eine leidenschaftliche Männerfeindschaft. Wie jedes Jahr treffen die beiden Wissenschaftler Weidinger und Mehlbaum beim Hermannslauf aufeinander. Genährt wird ihr Hass aufeinander nicht zuletzt durch einen wissenschaftlichen Disput über den wahren Ort der Varusschlacht – Detmold oder Osnabrück. Dahinter stecken akademische Eitelkeiten, Reputation, Fördergelder und nicht zuletzt Verletzungen aus längst vergangen Tagen, denn die beiden Männer kennen sich seit der Schulzeit und waren einst die besten Freunde. Der Fund eines archäologischen Indiz’ beim Start des Laufes ist die Initialzündung für eine atemberaubende Verfolgungsjagd.
 
Der Bielefelder Verleger Günther Butkus zeigt sich über die Klage verwundert: „Jedem, der das Buch in den Händen hält, ist auf dem ersten Blick klar, dass es sich hier um eine fiktive Geschichte, um einen Krimi, handelt. Auch inhaltlich geht es nicht darum, dass jemand durch den Hermannslauf selbst zu Tode kommt. Ich kann nicht erkennen, dass es durch den Roman zu einem Imageschaden des Laufes kommt. Zudem bedauere ich es sehr, dass der Verein, als wir ihn über das geplante Erscheinen des Buches informierten, gar nicht reagiert hat.“
Auch die Autorin selbst ist von der Klage überrascht: „Ich kann nicht glauben, dass mein Buch verboten werden soll. Dass ein Krimi im Umfeld des Hermannslaufs spielt, ist doch eine Hommage an den Lauf. Ich hätte mir eine produktive Zusammenarbeit, wie es vom Pendragon-Verlag angestrebt wurde, mit dem Sportverein gewünscht.“
 
Das Landgericht Bielefeld wird am 2. April in einer öffentlichen Sitzung über die einstweilige Verfügung entscheiden.

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