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Schweiz verhängt jetzt doch harten Lockdown

Der Schweizer Bundesrat verlängert und verschärft die im Dezember beschlossenen Corona-Maßnahmen um fünf Wochen. Neu hinzu kommen Ladenschließungen und eine Pflicht zum Homeoffice.

Nach Restaurants, Sport-, Kultur- und Freizeitstätten, die bereits seit dem 22. Dezember geschlossen sind, müssen jetzt auch wieder alle Geschäfte schließen, die keine Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Die Schließungsverfügung gilt vorerst bis Ende Februar.

Begründet wurde dieser harte Lockdown mit der unverändert „äußerst angespannten” Corona-Lage. Hinzu komme die Ausbreitung der neuen Virusvarianten, die ansteckender sind als die früheren Varianten.

Das gilt ab Montag

Alle Maßnahmen im Überblick:

  • Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.
  • Das gilt ab Montag, 18. Januar, auch für den Einzelhandel: Geschäfte und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, wird dagegen aufgehoben.
  • Weiterhin möglich ist das Abholen bestellter Waren vor Ort.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo das aufgrund der Art der Arbeit möglich und mit „verhältnismäßigem Aufwand” umsetzbar ist. Der Arbeitgeber muss keine Auslagenentschädigung (z.B. für Strom- oder Mietkosten) leisten, das die Homeoffice-Pflicht nur nur vorübergehend sei.
  • Wo Homeoffice nicht umsetzbar ist, gelten verschärfte Regelungen am Arbeitsplatz: Wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält, gilt künftig eine Maskenpflicht. Ein großer Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum sei nicht mehr ausreichend.
  • Für besonders gefährdete Personen gilt ein „Recht auf Homeoffice oder ein gleichwertiger Schutz am Arbeitsplatz oder eine Beurlaubung”. „Für gefährdete Personen in Berufen, in denen die Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden können, muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.”
  • Private Treffen sind nur noch mit maximal 5 Personen erlaubt (Kinder eingerechnet). Auch bei Treffen im öffentlichen Raum gilt eine Maximalzahl von 5 Personen.

SBVV kritisiert Schließungsverfügung für Buchhandlungen

Der Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband SBVV hat mit Unverständnis darauf reagiert, dass Bücher keine Güter des täglichen Bedarfs seien und Buchhandlungen entsprechend ab Montag geschlossen halten müssen:

„Für uns hat die öffentliche Gesundheit selbstverständlich ebenso Priorität. Buchhandlungen tragen der schwierigen Situation deshalb seit Beginn der Pandemie mit großer Sorgfalt Rechnung. Buchhändlerinnen und Buchhändler arbeiten seit zehn Monaten mit Maske oder ganzem Gesichtsschutz. Schon im ersten Lockdown schufen sie konsequent getrennte Warte-, Beratungs-und Abholzonen. Besonders gefährdete Personen erhielten individuelle Beratungsangebote, was enorm geschätzt wurde. Zu keiner Zeit und in keinem Kanton waren Buchläden Ansteckungsherde, die Gesundheit der Kundschaft und Mitarbeitenden wurde mit großem Aufwand, Einfallsreichtum und konsequentem Handeln erfolgreich geschützt. Keine Buchhändlerin, kein Buchhändler protestierte gegen die einschneidende Einführung der 10-Quadratmeter-Regel, im Gegenteil, diese wurde engagiert umgesetzt – weil der Zweck der Maßnahme einleuchtete. Der kantonale Shutdown in Genf zeigte dann auch eindrücklich, dass geöffnete Buchhandlungen und geöffnete Bibliotheken dessen Wirksamkeit in keiner Weise schmälern. Buchhandlungen tragen nicht zur Verbreitung von Covid-19 bei. Aber sie tragen dazu bei, die Folge der Pandemie für die Bevölkerung abzufedern. Wie der Bundesrat zur Einschätzung gelangt, das Buch sei kein Gut des täglichen Bedarfs und dürfe daher nicht mehr vor Ort eingekauft werden, ist nicht nachvollziehbar. Das Buch nährt und hält, es bildet und tröstet – es tut all das, was andere Güter des täglichen Bedarfsebenso tun, von den Nahrungsmitteln bis zur Schnittblume. Mit dem Buch bauen wir Hürden ab, es ermöglicht uns, unsere Perspektivezu wechseln und uns auf Gemeinsamkeiten zu besinnen.”

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