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Rotstift am Gesetzesentwurf

Das vorgeschlagene Gesetz gegen Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen wird nachgebessert – zur Freude der Kulturverbände und des Börsenvereins.
„Wir sind uns mit der Justizministerin einig, dass die Abzocke von Verbrauchern jeder seriösen Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen schadet und damit letztendlich die Akzeptanz des Wertes jeglicher kreativer Leistung untergräbt“, sichern die Verbände ihre grundsätzliche Unterstützung zu. 
Doch: Der aktuelle Entwurf würde genau das Gegenteil dessen erreichen, was er erreichen solle: Seriöse Abmahnungen würden unmöglich gemacht werden, dagegen wären unseriöse Praktiken von dem Gesetz kaum betroffen, erklären die Verbände der Kultur-und Kreativwirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben. Sie unterstützen deshalb den Vorstoß von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, den Entwurf zum „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nachzubessern. 
Die von den Verbänden angeführten Kritikpunkte:
  • Deckelung des Streitwerts: Der Gesetzentwurf sieht vor, den Streitwert bei Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen drastisch zu reduzieren. Mit der pauschalen Deckelung der Abmahngebühren werde aber die zivilrechtliche Verfolgung vieler Urheberrechtsverletzungen erheblich erschwert, weil die Verfahren nicht mehr kostendeckend geführt werden können, so die Verbände.
  • Fehlende Differenzierung: Auch werde nicht unterschieden zwischen „kleinen“ und „großen“ Urheberrechtsverletzungen. „Egal, ob es sich um einen Song oder zahlreiche Kinofilme handelt, wird der Streitwert grundsätzlich mit 1000 Euro bemessen. Selbst das illegale Angebot vor der offiziellen Veröffentlichung macht da keine Ausnahme. Das macht den Gesetzentwurf undifferenziert und sachfremd. Er stellt den Wert kreativer Leistung völlig infrage“, lautet die Kritik. 
  • Warnhinweise nicht vorgesehen: Zudem kritisieren die Verbände, dass zivilrechtliche Abmahnungen momentan die einzige rechtliche Handhabe gegen illegales Filesharing seien. Die von den Verbänden wiederholt geforderte Einführung von Warnhinweismodellen, die den Verbraucher zunächst aufklären würden, würden aber von der Justizministerin leider kategorisch blockiert. 

Das Schreiben haben folgende Verbände unterzeichnet:

  • Börsenverein des Deutschen Buchhandels,
  • Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen
  • BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware
  • Bundesverband Musikindustrie
  • SPIO Spitzenorganisation der Filmwirtschaft
  • VPRT Verband Privater Rundfunk und Telemedien
  • VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmen

Kommentare

5 Kommentare zu "Rotstift am Gesetzesentwurf"

  1. „Warnhinweismodelle“ dienen in erster Linie der Beschäftigung von Warnhinweismodell-Designern und werden durch abermalige Nennung nicht sinnvoller.

  2. Wer soll eigentlich die Warnhinweise aufstellen, und bei welchen Links eigentlich? Wer soll das überwachen, Listen oder Datenbanken auf dem laufenden halten? Die Telekom? Die GVU, der kinox und movie2k auf der Nase herumtanzen? Hört sich wenig realistisch an.

  3. Echt hübsch, wenn sich deutsche Verbände und deutsche Politiker drastischen juristischen Maßnahmen nähern. Was immer dabei herauskommt: Ob das die Jungs in Russland überhaupt mitkriegen?

    Anders und nicht zum ersten Mal gesagt: Abmahnanwältliche Abmahnungen greifen bei Torrents, P2P, bei Formaten, bei denen der Downloader auch zum Uploader wird; relativ große Dateien wie z. B. Filme oder Softwares. Ebooks sind typischerweise recht kleine Dateien und werden – auch aufgrund des Verfolgungsdrucks durch Abmahnanwälte – inzwischen und in rund 99% der Fälle über andere Wege verbreitet, Wege, wo der abmahnanwältliche Wegelagerer nichts zu holen hat. Für Musik- und Filmindustrie mag es anders aussehen: Am Problem Ebook-Piraterie geht, was immer in dieser Sache diskutiert und beschlossen wird, die Sache vorbei.

    Was sind zur Stunde die Hauptprobleme in Sachen Ebook-Piraterie?

    1) Es gibt rund 300 Flatrate-Shops, bei denen man für eine Pauschale Bücher saugen kann, wie man lustig ist. Sollte sich jemals ein deutscher Verlag für das Problem interessieren, können wir ihm mitteilen, wie man damit umgeht. Abmahnanwälte sind in dem Zusammenhang nicht vonnöten. Kosten im kleinen vierstelligen Bereich.

    2) Es gibt „normale“ Piratenseiten wie – im deutschsprachigen Ebook-Piraterie-Bereich the main pain in the ass – b***.bz. Denen begegnet man mit dem Notice-and-Takedown-Verfahren. Macht z. B. der britische Verleger-Verband. Könnten auch die deutschen Verlage so machen – für einen vierstelligen Betrag im Monat. Lassen sie sich aber lieber suggerieren, sie seien „Content Alliance“ und müssten sechsstellig für juristische Andenkungsüberlegungen löhnen. Mal sehen, wie lange sie sich das noch leisten können. (Der „10 000 Ebooks“-Thread bei b***.bz steht kurz vor dem 4millionsten
    Hit, wobei da fast jeder Hit für ein größeres Ebook-Paket steht. Wieviel
    macht das in Buchhandlungen?)

    3) Man könnte mal die russische Hauptquelle für Ebook-Piraterie abdrehen. Da sind deutsche, europäische Gesetze wurscht. Da wäre ein scharfer russischer Jurist gefragt.

    (wenn ich das als juristischer Laie mal so sagen darf)

    Probleme und Lösungswege sind nicht erst seit gestern bekannt, und letztere sollten mal endlich beschritten werden, wenn’s der Buch- nicht wie der Musikindustrie gehen soll (Halbierung des Umsatzes innerhalb weniger Jahre). Stattdessen gilt die Hauptsorge den wegbrechenden Einnahmen von Abmahnanwälten.

  4. Auch der Börsenverein kapiert es nicht: was bitte soll eine seriöse Abmahnung sein, deren Kosten nicht gedeckelt werden soll?? Eine Abmahnung soll doch dazu führen, ein Verhalten einzustellen, das die Rechte eines Dritten beeinträchtigt. Geschieht das nicht, weil die Abmahnung seriös = berechtigt ist, steht jedem frei, sein Recht durch eine Klage/ein Gerichtsverfahren durchzusetzen bzw. den Wert seiner kreativen Urheberrechte feststellen zu lassen. Da können dann Forderungen (auch die Anwaltskosten für die Abmahnung) in jeder Höhe verhandelt werden. Das Problem sind doch bereits jetzt nicht (und waren es noch nie!) die finanziellen Einbußen der Geschädigten, sondern die Tatsache, daß hier ein Geschäftsmodell verteidigt wird, das heutzutage so nicht mehr funktioniert. Kreativität sieht anders aus… und die Erfindung der Musikkassette oder des Kopierers haben seinerzeit auch nicht den Untergang des kreativen Abendlandes herbeigeführt.

  5. Die „Kreativverbände“ (was für ein Unwort, die sind als Verwerter doch gar nicht kreativ) haben auch noch nicht begriffen, dass das neue Gesetz nichts für die Verbraucher ändern wird, sonst würden sie nicht so ein Tamtam machen und heimlich still und leise (und wie Mr. Burns händereibend) auf die Verabschiedung warten. Eine inhaltliche Bewertung hat Udo Vetter auf seinem Lawblog verfasst, daraus kann man entnehmen, was sich mit dem Gesetz ändern wird: nahezu nichts, die Abmahn-Abzocke kann weitergehen wie bisher. http://www.lawblog.de/index.ph

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