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Protest gegen das Todesurteil für Ashraf Fayadh

„Mit großem Entsetzen“ reagiert der Börsenverein des deutschen Buchhandels in einer Erklärung auf das Todesurteil eines saudi-arabischen Gerichts gegen einen Lyriker. Der 35-jährige Ashraf Fayadh war für seinen 2008 erschienenen Gedichtband „Instruction Within“ wegen angeblich atheistischer Propaganda ursprünglich zu vier Jahren Gefängnis und 800 Peitschenhieben verurteilt worden. Jetzt wurde das Urteil verschärft.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Politik gegenüber Saudi-Arabien zu überprüfen und sich kompromisslos für Ashraf Fayadh und für die Freiheit des Wortes einzusetzen“, wird Geschäftsführer Alexander Skipis in der Erklärung des Verbandes zitiert.

Saudi Arabien steht seit Jahren wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen international am Pranger. Für anhaltende Empörung sorgt derzeit vor allem ein Todesurteil gegen den erst 17 Jahre alten Oppositionellen Ali al-Nimr, der an Protesten gegen das saudische Königshaus teilgenommen hatte.

Aufsehen erregt auch der Fall des saudischen Bloggers Raif Badawi, der wegen angeblicher Beleidigung des Propheten Mohammed zu einer langjährigen Gefängnisstrafe und 1000 Peitschenhieben verurteilt wurde. Ende Oktober verlieh ihm das Europäische Parlament demonstrativ den Sacharow-Preis für Meinungsfreiheit und Toleranz – verbunden mit der Forderung nach seiner sofortigen Freilassung.

Die Gräuel des saudischen Regimes standen zuletzt auch auf der Agenda bei der Sitzung des Verlegerausschusses Mitte des Monates. Grund: Die Internationale Verlegervereinigung International Publishers‘ Association (IPA) hatte auf ihrer Generalversammlung neben China auch Saudi Arabien als Vollmitglied aufgenommen – gegen die Stimmen u.a. des Börsenvereins.

Anders als etwa die Verbände Islands und der Schweiz, die wegen des Beschlusses sofort aus der IPA ausgetreten sind, soll der deutsche Verband nach dem einstimmigen Votum des Verlegerausschusses aber vorerst in der internationalen Lobbyorganisation bleiben.

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