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Preisbindungstreuhänder: Noch kein Ende der Abmahn-Duelle

Bewegung im Scharmützel der Preisbindungswächter: „Wallenfels/Russ rudern zurück“, freut sich der Berliner Anwalt Peter Ehrlinger, der seit Mai 2015 für den Buchhändlerverbund eBuch als Preisbindungstreuhänder auftritt. Die von der Gegenseite gegenüber eBuch-Mitgliedsbuchhandlungen ausgesprochenen Abmahnungen wegen „nur … Euro“-Preisetiketten seien zurückgenommen worden. Von „Zurückrudern“ könne keine Rede sein, hält Christian Russ dagegen.

Rückblick: Abmahnungen als „Retourkutsche“?

Worum geht es in dem Streit? Ein Rückblick:

  • In der Vergangenheit hatte sich die branchenpolitisch aktive eBuch mehrfach juristisch gegen – aus eigener Sicht – irreführende Buch-Werbung gewehrt, bei denen z.B. gebundene Preise mit dem „Nur“-Zusatz versehen wurden und so beim Kunden Preisvorteile suggeriert wurden. Mit Erfolg – Versender wie Rhenania mussten daraufhin Kataloge und Flyer einstampfen.
  • Mitte Dezember monierten die Preisbindungstreuhänder Christian Russ und Dieter Wallenfels im Auftrag der Versandbuchhändler von Rhenania, Humanitas und Frölich & Kaufmann per Abmahnung, dass auch eBuch-Händler „Nur EUR 9,99“-Werbung einsetzen.
  • Um die Einzelfälle ging es dabei allerdings kaum, sondern um branchenpolitische Ziele, denn die Begründung der Anwälte für die Abmahnungen lautet: „Die Abmahnung von Rhenania diente allein dem Zweck, eBuch mit den Folgen der eigenen Abmahnpraxis zu konfrontieren.“ Und: „Uns geht es darum, dem Abmahnwahn von eBuch ein Ende zu bereiten“, so Russ, der neben seiner Funktion (mit Wallenfels) als Preisbindungstreuhänder der im Börsenverein organisierten Verlage auch Geschäftsführer der Fachgemeinschaft Buch unter dem Dach des Bundesverbandes der Deutschen Versandbuchhändler ist – und über entsprechend gute Kontakte zu Rhenania & Co. verfügt.
  • Reaktion der eBuch-Gegenseite: Die fraglichen Bücher im Regal der eBuch-Händler seien verlagsseitig mit „Nur“-Preisangaben versehen worden. Wallenfels/Russ hätten die Verlage über die Rechtswidrigkeit solcher Preisetiketten informieren müssen. Mit ihrer „Retourkutsche“ setzten sich Russ & Co. dem „Verdacht missbräuchlicher Abmahnungen“ aus.
Aktuell: Abmahnungen – teilweise – zurückgenommen

Die neuesten Entwicklungen: Die von Wallenfels/Russ ausgesprochenen Abmahnungen wurden inzwischen zurückgenommen, teilweise zumindest. Was eBuch-Anwalt Ehrlinger als Erfolg auf ganzer Linie preist („Wallenfels/Russ rudern zurück“), sieht Russ als „Missverständnis“. Von den drei Verfahren seien nur zwei außergerichtlich beendet worden. Die vom Versandbuchhändler Rhenania ausgesprochene Abmahnung bleibe aufrecht erhalten, um die zu Grunde liegende Rechtsfrage weiterhin zu klären. „Den Vorwurf ,missbräuchlicher Abmahnungen’ weisen wir zurück“, heißt es von Russ weiter. „Es kann nicht sein, dass Gerichtsverfahren der Genossenschaft eBuch gegenüber  Versandbuchhändlern an der Tagesordnung sind, die umgekehrte Abmahnung eines eBuch-Mitglieds wegen des gleichen Sachverhalts aber rechtsmissbräuchlich sein soll.“

Die Details zu einem weiteren Schlagabtausch der Preisbindungswächter können Sie hier nachlesen.

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