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Null Prozent wären angemessen

Spätestens seit dem Vorstoß aus Frankreich ist ein europaweit ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books erneut im Gespräch. Jetzt fordern auch britische Verleger, die Mehrwertsteuer für E-Books zu reduzieren – von 20% auf 0%. 
Über 5.000 Briten haben eine entsprechende Petition laut „Guardian“ bereits unterzeichnet. Ihre Begründung: In Großbritannien sind gedruckte Bücher von der Mehrwertsteuer befreit. Beide Formate sollten gleich behandelt werden – schließlich sei der „bildende, kulturelle und soziale Wert“ entscheidend, nicht das Format. Die Regierung sollte schnellstmöglich handeln, angesichts des rasant steigenden Verkaufszahlen im digitalen Bereich, fordert der britische Verlegerverband
Bisher haben nur wenige EU-Länder den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für elektronische Bücher eingeführt:
  • In Luxemburg ist seit Januar 2012 auf E-Books nicht mehr wie bisher 15% Mehrwertsteuer zu zahlen, sondern nur noch 3%.
  • In Frankreich fallen bei elektronischen Büchern statt der bisherigen 19,6% nur noch 7% an. Das entspricht dem Mehrwertsteuersatz für Printbücher, der ebenfalls zum 1. Januar 2012 von bisher 5,5% auf 7% geklettert ist.
  • Spanien und Schweden setzten bereits 2009 den einstimmig gefassten Beschluss der EU-Finanzminister national um, den reduzierten Mehrwertsteuersatz zumindest für Hörbücher und digitale Bücher als CD oder CD-Rom zuzulassen.
In Berlin hatte sich die Regierung Anfang März gegen die Angleichung der Steuersätze von Büchern und E-Books ausgesprochen. Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion machte sie laut Börsenverein deutlich, dass sie eine Angleichung der Steuersätze bei 7% nicht unterstützen werde. Die Kritik von Börsenverein und Bitkom: Das deutsche Steuersystem erweise sich als Hemmschuh für die Digitalisierung auf dem deutschen Buchmarkt (hier mehr).

Kommentare

3 Kommentare zu "Null Prozent wären angemessen"

  1. Peter Eckhart Reichel | 16. Mai 2012 um 17:58 | Antworten

    Gesetzliche Rahmenbedingungen wie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent ermöglichen jedem Bürger in Deutschland einen erleichterten (da preisreduzierten) Zugang zu ihnen. Was übrigens eine hervorragende Errungenschaft ist. Aber weshalb gelten Kunstgegenstände, Eintrittskarten für Theater, Kino und Museen, Noten, Zeitungen, Zeitschriften und sogar Dreigroschenromane als Kulturgüter, Hörbücher aber nicht? Wo bleibt hier die Logik?

    „Für den kulturellen Wert ist es unerheblich, ob ein Buch in physischer oder digitaler Form gelesen oder ob es gehört wird“, forderte bereits 2010 Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
    In Frankreich wird das Hörbuch wie auch das Buch als Kulturgut angesehen und das spiegelt sich auch im Preis wider. Auch Spanien, Schweden und die Niederlande haben in den vergangenen Jahren den einstimmig gefassten Beschluss der EU-Finanzminister, den reduzierten Mehrwertsteuersatz zumindest für Hörbücher und digitale Bücher als CD oder CD-Rom zuzulassen, bereits national eingeführt. Die deutsche Bundesregierung hat jedoch diesen Beschluss der EU-Finanzminister bislang nicht umgesetzt.
    Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP plante die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode umfassende Änderungen bei der Umsatzsteuer. Finanzminister Schäuble beabsichtigt jedoch die geplante Reform der ermäßigten Mehrwertsteuersätze offenbar auf Eis zu legen. Im Koalitionsvertrag war festgelegt worden, dass eine Kommission den Katalog der ermäßigten Steuersätze überprüfen soll. Die Kommission ist bis heute nicht ernannt worden.

  2. Schlussendlich ist es egal, ob unsere Bundesregierung den Weg in die digitale Buchwelt findet. Der weltgrößte Onlinehändler operiert für Europa ohnehin aus Luxemburg heraus, somit entfallen 3% MwSt. auf die von dort „gelieferten“ eBooks. Und bis zur Mwst-Berechnung im Verbraucherland wird Amazon auch hier eine „Fluchtmöglichkeit“ finden. Wer als Staat versucht Abgaben gegen alle Zeichen der Zeit oben zu halten, der endet am Schluss ohne Abgaben – weil alle Marktbeteiligten Ausweichmöglichkeiten finden. So wird es im Übrigen auch über kurz oder der lang der geheiligten Kuh der Buchpreisbindung gehen. Darauf haben sie mein Wort!

  3. Georg Mühlberg | 23. März 2012 um 18:09 | Antworten

    Wenn man die E-Books nicht mit 7% besteuern will, muss halt die Steuer der normalen Bücher rauf.

    Aber die jetzige idiotische Situation- anderer Steuersatz, aber Buchpreisbindung, wird nicht ewig so bleiben.

    Was anderswo, richtigerweise, passiert, wird auch den Weg zu uns finden. 6 Monate? 1 Jahr? 2 Jahre? Egal, es ist nur eine Frage der Zeit.

    Als Leser hoffe ich nur, dass die zukünftige Einsparung wenigstens teilweise an die Leser weitergereicht wird.

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