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»Neustart Kultur«: Diese Fördermöglichkeiten gibt es noch

Seit August 2020 greift das Programm „Neustart Kultur“ (auch) für die Buchbranche. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hatte im vergangenen Sommer nach dem ersten Lockdown rund 1 Mrd Euro für vielfältige Fördermaßnahmen bereitgestellt. Die Mittel waren allerdings schnell aufgebraucht, leichte Anlaufschwierigkeiten wie komplexe Antragswege und verspätete Auszahlungen sollen mittlerweile vorüber sein.

Der erste Anlauf ist bereits beendet, doch im Februar 2021 stellte Grütters eine weitere Milliarde zur Verfügung, schließlich sorgte ein erneuter Lockdown und die Lage der Pandemie nicht gerade für Entspannung in der Branche.

Diverse Fördermöglichkeiten stehen aus diesem Topf derzeit für die Buchbranche noch im Raum – viele der Maßnahmen erhielten Fristverlängerungen, Bis zum 30. Juni 2021 können noch Anträge gestellt werden, darauf weist der Börsenverein hin.

Aktuell noch laufende Förderprogramme:

  • Förderprogramm „Neustart Literatur“, gefördert werden u.a. literarische Veranstaltungen oder digitale Projekte zur Literaturvermittlung (rund 11 Mio Euro)
  • Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer (6 Mio Euro)
  • Verlage: Produktionskosten für neue Bücher, Hörbücher, E-Books bis zur Höhe von 10.000 Euro (10 Mio Euro)
  • Buchhandel: Digitalisierung von Vertriebswegen für kleinere und mittlere Buchhandöungen, jeweils bis zu 7500 Euro (insgesamt 10 Mio Euro)
  • Literaturhäuser, Förderung pandemiebedingter Investitionen, z.B. Schutzmaßnahmen (kein Betrag genannt)
  • Hilfen für Frankfurter und Leipziger Buchmesse (insgesamt 5 Mio Euro)
  • Ausbildungsförderung: Das Sozialwerk des Buchhandels fördert den Erwerb der Ausbilder-Eignung mit bis zu 400 Euro (Bedingungen gelten).

Bereits bekannt ist, dass ab Juli ein dritter Fördertopf mit einer zweistelligen Millionensumme aufgelegt werden soll, der sich erneut spezifisch an die Buchbranche widmet. Details dazu gibt es aber noch nicht, wie der Börsenverein bestätigt.

Überbrückungshilfe III

Nicht spezifisch für den Buchhandel gedacht, aber ihn durchaus umfassend, ist die Überbrückungshilfe III. Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 mindestens drei Monate Umsatzverluste von mindestens 50% verzeichnet haben, können einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Das gilt für den gesamten Einzelhandel, also auch Buchhändler. Anträge können hier noch bis zum 31. August 2021 gestellt werden.

Neustart Kultur-Förderung bis Ende 2022 möglich

 

 

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