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Monopolkommission: Die Buchpreisbindung gehört abgeschafft

Das hatten die Skeptiker in der Branche nicht anders erwartet: Die Monopolkommission hat Bundesregierung und Bundestag ihr Sondergutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ vorgelegt mit einem klaren Votum: Sie spricht sich für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus.

Aus der Sicht der Monopolkommission handelt es sich bei der Buchpreisbindung um einen „schwerwiegenden Markteingriff“, dem ein nicht klar definiertes kulturelles Schutzziel ,Kulturgut Buch‘ gegenüberstehe, dessen Auswirkungen „ambivalent bzw. unklar“ seien. Und: Die Buchpreisbindung trage der Marktentwicklung nicht in angemessener Weise Rechnung.

Die Monopolkommission ist ein Beratungsgremium, das die Bundesregierung in der Wettbewerbspolitik berät und die jegliche Marktregulierung mit Misstrauen betrachtet. Im Jahr 2000 hatte die Kommission die Buchpreisbindung bereits als „ordnungspolitisches Ärgernis ersten Ranges“ bezeichnet, allerdings 2002 das mittlerweile mehrfach angepasste Buchpreisbindungsgesetz nicht verhindern können.

Das Gutachten hat die Monopolkommission nicht im Auftrag der Regierung, sondern aus eigenem Ermessen erstellt. Anlass ist ein 2016 ergangenes Urteil, in dem der Europäische Gerichtshof
(EuGH) die Unvereinbarkeit der deutschen Arzneimittelpreisbindung mit der europäischen
Warenverkehrsfreiheit festgestellt hat. Auch in der Buchbranche war damals erkannt worden, dass das Arzneiurteil Auswirkungen auf die Buchpreisbindung haben könnte.

Kommentare

4 Kommentare zu "Monopolkommission: Die Buchpreisbindung gehört abgeschafft"

  1. Henrike Weiand | 31. Mai 2018 um 13:56 | Antworten

    Sollte die Buchpreisbindung fallen kann ich meine kleine Bücherecke vergessen,dann wird alles
    bei Amazon oder im Suppermarkt gekauft.Beratung ist heute z.Tl. nicht mehr gefragt,man hat ja einen PC.Schade eigentlich .
    Nur von Fachbücheren oder Schulbüchern kann man nicht überleben.

  2. Wunderbar … und Autoren schreiben dann nur noch das, was die Großlogistiker (wohlgemerkt nicht die Verlage – weil die brauchen wir ja dann auch nicht mehr) in Riesenstückzahlen absetzen können; in Folge dann am Besten nur noch Online; die Bezahlung nach „likes“ – weil der Nutzen des „Kuturguts Buch“ ja sowieso „faktisch“ nicht nachweisbar ist. Die Stellen in einem Text, die wenig gelesen oder nur überflogen werden kann man ganz rauslassen (verschwendet ja nur Speicherplatz und interessiert sowieso niemanden und läßt sich mit amazons und Googles Big-Data Analysen rausfinden). Und am Ende bekommt jeder das zu lesen, was er sowieso schon weiss … da ist der faktisch nachweisbare Nutzen dann bestimmt am größten; zumindest monetär für den „Plattform-„Betreiber, für seine Content-Leibeigenen eher weniger. In der Tat eine Monopolkommission mit großem Weitblick. Dies hat sie ja auch schon bei der Beurteilung der sog. Internetgiganten bewiesen, die man trotz all ihrer Kundenbindungsmacht (Stichwort „sticky client“) nicht im Sinne von Monopolen bewerten könne, weil deren „Markt nicht abgrenzbar“ sei.

  3. zahlende Melkkuh | 30. Mai 2018 um 7:28 | Antworten

    Warum tun immer alle so, als wenn es ohne Buchpreisbindung keine Bücher mehr zu kaufen geben würde?

    Es würde nicht mehr jeder Mist verlegt werden, macht nix, aber was alle als „Kulturgut Buch“ bezeichnen, würde ja weiter existieren, wenigstens solange, wie Verlage damit Geld verdienen. Das und nur das ist die Triebfeder der Buchpreisbindung, alles andere ist Mumpitz. Über kurz oder lang wird sie fallen und bis dahin lese ich eben in englisch für die Hälfte…

  4. Manfred Gottschalk | 29. Mai 2018 um 15:45 | Antworten

    Was kann uns als kleiner unabhängiger (!) Buchhandlung dazu einfallen?
    Fragen, die wir zum Urteil der Monopolkommission stellen möchten:
    1. Worin besteht der „schwerwiegende Markteingriff“?
    2. Weshalb ist das Kulturgut Buch kein „klar definiertes kulturelles Schutzziel“?
    3. Wieso sind Auswirkungen unklar und vor allem „ambivalent“!??
    4. Welche Beobachtungen und Beurteilungen der aktuellen Marktentwicklung legt die Kommission zu Grunde ? (AMAZON first!?)
    5. Auf wen wirkt dieses „Gremium“ ein und wer stellt sich ihm entgegen?

    Ausser Kopfschütteln können wir nur empfehlen, den Damen und Herren der Kommission z.B. Einblick in die Unterlagen des „Deutschen Buchhandelspreises“ (Begründungen, Bewerbungen, Belobigungen … ) der letzten Jahre zu geben.
    Alle diese Buchhandlungen gäbe es ohne das durch den Ladenpreis geschützte Kulturgut Buch (s.o.) nicht (mehr)!
    Ich persönlich würde gern jedes einzelne Mitglied der Kommission zu mir in die seit 1947 bestehende Buchhandlung nach Leverkusen einladen! Am liebsten alle zusammen !!!

    Wir müssen uns wehren! Jeden Tag! Und wir tun dies gern!
    Hoffentlich weiterhin mit der Unterstützung der deutschen (Kultur-) Politik!

    Herzliche Grüße
    Manfred Gottschalk

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