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Mehrwertsteuer-Weg ist nicht kurz

 

Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang hat erst den Sekt geköpft, um den lang ersehnten Entscheid zu feiern, dass elektronische Verlagserzeugnisse künftig auch zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz verkauft werden können. Zumindest hat sich der Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) der EU einstimmig für die steuerliche Gleichbehandlung von Büchern und E-Books ausgesprochen.

Mittlerweile ist der Sekt ausgeperlt und ein nüchterner Blick gefragt. Sprang tritt auf die Euphoriebremse und macht auf offene inhaltliche Fragen und die Dauer einer Gesetzgebung aufmerksam:

  • Es sei noch nicht klar, welche Definition des Begriffs „elektronische Verlagserzeugnisse“ der deutsche Gesetzgeber verwendet, wenn er – wie es die aktuelle Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat – von der jetzt im europäischen Recht vorgesehenen Möglichkeit der Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Deutschland Gebrauch macht.
  • Politisch angekündigt sei der reduzierte Mehrwertsteuersatz für E-Books und E-Paper. Über viele Umsetzungsdetails – z.B. die Erstreckung auf Datenbanken und weitere elektronische Verlagserzeugnisse, aber auch die Auswirkungen auf sogenannte E-Bundles oder die Lieferung von E-Content an Online-Plattformen (zur Zeit ein Gegenstand etlicher Betriebsprüfungen in der Branche) – müsse noch geredet werden.

Auf die Börsenvereins-Lobbyisten kommt noch mit Blick auf die Berliner Umsetzung noch eine Menge Arbeit zu.

 

2019 wird es wohl nichts werden

Und, sagt Sprang, sicher sei, dass das alles noch dauert, und beschreibt die nächsten Schritte:

  • Der von der ECOFIN beschlossene Regelungstext wird sprachlich noch einmal revidiert und dann – ohne Aussprache – auf der nächsten Sitzung des EU-Rats offiziell verabschiedet.
  • Er tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
  • Mit Inkrafttreten sind die Mitgliedsstaaten berechtigt, entsprechende Umsetzungsregelungen auf nationaler Ebene zu verabschieden.

Da es (siehe oben) bei der Umsetzung in deutsches Steuerrecht noch Gestaltungsspielräume gibt und das nationale Gesetzgebungsverfahren die verschiedenen Stationen zu durchlaufen hat, ist das Inkrafttreten einer deutschen Regelung vermutlich nicht mehr in 2019, sondern eher in 2020 zu erwarten.

Mittlerweile hat Kultur-Staatsministerin Monika Grütters die Einigung auf EU-Ebene begrüßt: „Bei der Entscheidung, bestimmte Angebote durch einen reduzierten Mehrwertsteuersatz zu unterstützen, kommt es eben nicht auf die Form, sondern auf den Inhalt an.“ Die Presse erfülle ihre Aufgabe gedruckt wie online. „Und auch der kulturelle Wert eines Buches erschöpft sich nicht in seiner gedruckten Form.“ Die Regierung habe sich deshalb intensiv auch gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, das europäische Mehrwertsteuerrecht entsprechend zu ändern, macht aber noch keine Prognose über den weiteren Fortgang.t

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